Görlitz führt Anwohnerparken in Nikolaivorstadt ein

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Görlitz, 1. Dezember 2025. In der Nikolaivorstadt wird ab dem 19. Januar 2026 eine neue Bewohnerparkzone mit der Bezeichnung NV eingerichtet. Ziel ist es, die angespannte Parksituation in dem innerstädtischen Wohngebiet durch eine Bevorrechtigung ortsansässiger Fahrzeughalter zu entschärfen. Die Maßnahme ist zunächst auf zwei Jahre als Verkehrsversuch angelegt.

Görlitz regelt Parken in der Nikolaivorstadt neu (Symbolbild)

Foto: Görlitzer Anzeiger

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Parkregelungen treten ab 19. Januar 2026 in Kraft

Bis spätestens Ende der 3. Kalenderwoche 2026 wird die neue Zone NV eingerichtet. Das Kerngebiet der Nikolaivorstadt wird dann weitgehend für das Bewohnerparken reserviert. Nur vereinzelt bleiben Stellplätze für Kurzzeitparken mit Parkscheibe erhalten, unter anderem in der Großen Wallstraße, um das Bringen und Abholen von Kita- und Schulkindern zu ermöglichen. Öffentliche Parkflächen verbleiben zudem entlang des Nikolaigrabens sowie einem Teilabschnitt der Straße Am Hirschwinkel.


Zusätzliche kostenpflichtige Stellplätze (Tagesticket 4 Euro) stehen auf dem Parkplatz Altstadt in der Hugo-Keller-Straße 15 zur Verfügung. Die Änderungen betreffen sowohl die Verkehrsführung als auch die Parkplatzvergabe und gelten mit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 19. Januar 2026.


Diese Straßen sind anspruchsberechtigt


Bewohnerinnen und Bewohner der folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitte können künftig einen Parkausweis beantragen:



  • Am Hirschwinkel

  • Bogstraße

  • Finstertorstraße (Nr. 8A bis 10)

  • Große Wallstraße

  • Heilige-Grab-Straße (Nr. 80 bis 86)

  • Lunitz

  • Kleine Wallstraße

  • Nikolaigraben

  • Obersteinweg

  • Rothenburger Straße (Nr. 2 bis 15 und Nr. 45 bis 56)

  • Schanze (außer Nr. 11, 11A, 11B)

  • Steinweg


Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in einem der genannten Bereiche sowie die tatsächliche Nutzung eines dort abgestellten Fahrzeugs. Jeweils ein Parkausweis wird pro Person ausgestellt – nur für Fahrzeuge, die entweder auf die Person zugelassen oder nachweislich dauerhaft genutzt werden. Personen mit eigener Garage oder einem privaten Stellplatz sind nicht anspruchsberechtigt.


Antragstellung ab Dezember 2025 möglich


Der Antrag für einen Bewohnerparkausweis kann ab dem 1. Dezember 2025 gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung ist zu den regulären Sprechzeiten im Sachgebiet Straßenverkehr der Stadtverwaltung Görlitz (Hugo-Keller-Straße 14, Zimmer 255) möglich. Alternativ kann der Antrag auch postalisch oder per E-Mail an ausnahmestvo@goerlitz.de eingereicht werden. Der Parkausweis kostet 120 Euro und ist für zwölf Monate gültig.


Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich: 



  • Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland oder deutscher Reisepass und Meldebescheinigung oder ausländischer Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung

  • Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • Führerschein

  • Bescheinigung des Arbeitgebers/des Halters bei dauerhafter Nutzung eines Fahrzeuges

  • Vollmacht durch Berechtigten, wenn ein Dritter den Parkausweis beantragt (gilt auch für Eheleute)


Weitere Informationen und das Antragsformular sind online unter www.goerlitz.de über die Suchfunktion mit dem Stichwort „Parkausweise für Bewohner“ abrufbar.

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  • Erstellt am 30.11.2025 - 22:18Uhr | Zuletzt geändert am 01.12.2025 - 08:03Uhr
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