Ende der Gratis-Parkzeit: Parkgebühren am Berzdorfer See

Ende der Gratis-Parkzeit: Parkgebühren am Berzdorfer See

Görlitz, 23. Juni 2023. Die Strandpromenade des Berzdorfer Sees wird ab sofort zur Gebührenzone. Gestern wurden dort die neu installierten Parkscheinautomaten in Betrieb genommen.

Foto: Goerlitzer Anzeiger

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Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten

Die Umsetzung der "Verordnung der Stadt Görlitz über Parkgebühren an der Strandpromenade (Parkgebührenordnung Strandpromenade)" beginnt unmittelbar. Ab sofort sind die Gebühren für das Parken an der Promenade zu entrichten, die Montag bis Sonntag von 09:00 bis 20:00 Uhr gelten. Die Gebührenpflicht endet jedoch mit Ablauf des 3. Oktober.


Die neuen Tarife in der Übersicht 


Für Personenkraftwagen und Krafträder folgende Tarife:



  • Für das Parken bis zu zwei Stunden wird eine Gebühr von 2,00 EUR (Kurzzeittarif) erhoben.

  • Wird länger als zwei Stunden geparkt beträgt die Gebühr 6,00 EUR (Tagestarif). Der Tagestarif endet mit dem Ende der Gebührenpflicht desselben Tages.


Für Wohnmobile und alle Arten von Anhängern gelten gesonderte Tarife:



  • Für das Parken bis zu zwei Stunden wird eine Gebühr von 6,00 EUR (Kurzzeittarif) erhoben.

  • Wird länger als zwei Stunden geparkt, beträgt die Gebühr 20,00 EUR (Tagestarif). Dieser Tagestarif beginnt mit der Entrichtung der Parkgebühr und endet zur gleichen Zeit des darauffolgenden Tages.


Zahlung der Parkgebühren


Die Gebühren können direkt an den neu installierten Parkscheinautomaten entrichtet werden, entweder durch Münzeinwurf oder auf elektronischem Wege. Wie auch in der Innenstadt von Görlitz haben Besucher und Einheimische zudem die Möglichkeit, die Parkgebühren bequem mit dem Mobiltelefon zu begleichen. Damit sind die Parkscheinautomaten nicht nur ein neuer Bestandteil der Strandpromenade am Berzdorfer See, sondern auch ein weiterer Schritt in Richtung einer digitalisierten Stadt Görlitz.

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  • Erstellt am 23.06.2023 - 12:19Uhr | Zuletzt geändert am 23.06.2023 - 12:37Uhr
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