Alle warten auf die stürmische Sabine

Alle warten auf die stürmische SabineSachsen, 9. Februar 2020. Aktuell wird vor starkem Sturm mit Orkanböen gewarnt: Das Sturmtief "Sabine" zwischen Sonntagmittag und Montagabend über Bayern und zumindest Teile Sachsens ziehen. Die Deutsche Bahn und die Länderbahn bitten Reisende, auf Fahrten möglichst zu verzichten.

So schnell kann ein Sturm Autos tieferlegen – mit dem Fahrspaß ist es trotzdem vorbei
Symbolfoto: guenther3011, Pixabay License
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Vorbereitungen der Länderbahn auf das Sturmtief "Sabine" / Versicherungstipps bei Sturmschäden

 Vorbereitungen der Länderbahn auf das Sturmtief "Sabine" / Versicherungstipps bei Sturmschäden
Auf Schienenersatzverkehr zu vertrauen ist bei einem Orkan nicht unbedingt die beste Idee
Symbolfoto: Jan Mallander, Pixabay License

Die Einsatzstellen der Länderbahn sind in Kontakt mit dem Infrastrukturbetreiber DB Netz sowie dem Wetterdienst und bereiten sich auf eine mögliche Ausnahmesituation vor. Bei starkem Sturm werden zunächst die Lokführer angewiesen, mit verminderter Geschwindigkeit zu fahren. Eskaliert die Gefährdungslage, kann es zur Einstellung des Verkehrs kommen.

Die Länderbahn hat die Erfahrung gemacht, dass in solche extremen Unwettersituationen ein Busersatzverkehr kaum oder gar nicht eingerichtet werden kann, weil es auch zu Straßensperrungen kommt. Deshalb nochmals die Bitte, sich vor Fahrtantritt über die aktuelle bzw. kommende Lage zu informieren und auf nicht dringend notwendige Fahrten möglichst zu verzichten.

Sturmschaden: Hilft die Versicherung?

Kurz gesagt: Das hängt davon ab. Zunächst sind Versichterte aufgefordert, alles zu unterlassen, was einen Schaden herbeiführen könnte, beispielsweise Sachen, die "wegfliegen" könnten, zu sichern, oder das Auto von potenziell unsicheren Orten, etwa unter gefährdeten Bäumen, wegzufahren und entsprechend an einem möglichst sicheren Ort abzustellen. Ist es zu einem Schaden etwa an Haus oder Auto Schaden gekommen, sollten die Versicherung oder der ggf. zum Schadensersatz Verpflichtete schnellstens informiert werden; außerem sollte alles unterlassen werden, was den Nachweis des Schadens behindern könnte, etwa den umgestürzten Baum oder den herabgebrochenen Ast schon mal ohne Rücksprache wegräumen.

Apropos: Wird mit dem Auto ein umgestürzter Baum gerammt, tritt nur die Vollkasko, nicht aber die Teilkaskoversicherung ein. Fällt ein nicht mehr standfest gewesener Baum auf das heilige Blech, haftet gegebenenfalls der Baumbesitzer. Anders bei einem gesunden Baum: Hier geht, wenn "höhere Gewalt" festgestellt wird, der Eigentümer ohne Haftung aus der Angelegenheit.

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  • Quelle: red | Foto Baum auf Auto: Jan-Mallander / Jan Mallander, Pixabay License; Foto Baum quer über Straße: guenther3011, Pixabay License
  • Erstellt am 09.02.2020 - 10:13Uhr | Zuletzt geändert am 09.02.2020 - 10:58Uhr
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