Trinken verboten
Berlin. Am 1. August 2007 trat das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft.
Einführung eines Alkoholverbotes für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Sachsens Inneminister Buttolo freut sich: "Mit der zusätzlichen Koppelung an die Altersgrenze von 21 Jahren ist es gelungen, ein für die Polizeikräfte in praktikabler Weise vollziehbares Verbot zu formulieren. Es verspricht die überproportional hohe Unfallbeteiligung junger Fahrer zurückzudrängen. Gerade die jungen Fahranfänger können aufgrund mangelnder Fahrerfahrung und jugendlichen Leichtsinns die Folgen des Genusses selbst geringer Alkoholmengen nicht kompensieren. Sie dürfen nicht in die Verlegenheit geraten, sich an eine Alkoholgrenze ´heranzutrinken´. Ein klares Signal an diese Zielgruppe, dass Autofahren und der Genuss alkoholischer Getränke nicht zueinander passen, war längst überfällig."
Der Freistaat Sachsen hatte sich bereits im Jahr 2000 für die Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger stark gemacht. Ein vom Sächsischen Staatsministerium des Innern initiierter Antrag hatte damals aber nicht die im Bundesrat erforderliche Mehrheit erreicht.
Anfang dieses Jahres griff die Bundesregierung die Thematik auf, wollte das Alkoholverbot aber zunächst nur an die Inhaberschaft der Fahrerlaubnis auf Probe koppeln. Auf Antrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern stimmten die übrigen Bundesländer zunächst im Innenausschuss des Bundesrates und danach im Bundesratsplenum einer zusätzlichen Koppelung des Verbotes an die Altersgrenze von 21 Jahren zu. Der Bundestag schloss sich schließlich dieser Auffassung an.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 03.08.2007 - 01:16Uhr | Zuletzt geändert am 03.08.2007 - 01:16Uhr
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