Baubedingte Straßensperrungen in Görlitz
Görlitz, 22. Juli 2017. Diesmal erwischt es die Zittauer Straße (für ein paar Stunden) und die Friedhofstraße (für eine reichliche Woche) – alles halb so wild.
Kraneinsatz und Instandsetzungsmaßnahmen
Thema: Umleitung Görlitz

Wer sich die aktuellen Sperrungen und Umleitungen anschaut, kann unnötigen Fahrzeugverkehr vermeiden.
- Fahrplanänderung im Stadtverkehr Görlitz [09.02.2023]
- Verkehrsbehinderungen durch Baustellen in Görlitz [28.01.2023]
- Neusiedlerstraße gesperrt [16.01.2023]
- Auf der Zittauer Straße kommt es am 22. Juli 2017 zwischen An der Jakobuskirche und der Wielandstraße zu einem Kraneinsatz, weshalb die Straße zwischen 7 und 14 Uhr voll gesperrt wird. Die Umleitung erfolgt über die Sattigstraße und An der Jakobuskirche
- Durch die Firma STL Bau GmbH & Co KG wird die Friedhofsstraße, ausgehend von der Einmündung Heilig-Grab-Straße bis zu den Eingängen des Friedhofes, mit einer neuen Decklage versehen.
- Ab dem 24. Juli bis zum 2. August 2017 kommt es zu halbseitigen Sperrungen, weil in dieser Zeit Fräs- und Reparaturarbeiten ausgeführt werden. Die Parkplätze im südlichen Bereich (Heilig-Grab-Straße) sind in dieser Zeit nutzbar, ebenso die Zufahrt zum Friedhof und die Anbindung Luthersteig.
- Vom 3. bis zum 5. August 2017 wird der Baubereich voll gesperrt. In dieser Zeit wird eine neue Asphaltdecklage aufgebracht. Während des Decklageneinbaues ist die Nutzung der südlichen Parkplätze nicht möglich. Die Zufahrt zum Friedhof erfolgt über die Schlesische Straße, indem die Einbahnstraßenregelung in der Zeit der Vollsperrung aufgehoben wird. Der Luthersteig ist in dieser Zeit nur über die Schanze erreichbar. Zu Fuß kommt man aber immer durch.
Im Interesse einer dauerhaft verkehrssicheren Straße bittet das Sachgebiet Straßenbau der Stadtverwaltung Görlitz alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger, die Einschränkungen zu tolerieren.


Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

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- Quelle: red
- Erstellt am 21.07.2017 - 23:29Uhr | Zuletzt geändert am 21.07.2017 - 23:47Uhr
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