Landeskronstraße: Stadt Görlitz handelt entschlossen

Görlitz, 11. März 2017. Mit der Sicherung und dem Abriss des Unglückshauses auf der Landeskronstraße 34 hat die Stadtverwaltung Görlitz eine Spezialfirma beauftragt. Am Gebäude ist die Baustelleneinrichtung erfolgt, angrenze Flächen werden per Halteverboten von Fahrzeugen freigehalten. Wer neben und gegenüber dem maroden Haus wohnt ist über die Situation und das weitere Vorgehen informiert worden.

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Nachbarhäuser stehen sicher

Nachdem am 8. März 2017 im Haus auf der Görlitzer Landeskronstraße 34 Görlitz Teile der Decken im Obergeschoss eingebrochen waren (Nachbar hatten es poltern gehört und die Feuerwehr alarmiert), macht die Stadtverwaltung unter der Führung von Oberbürgermeister Siegfried Deinege nun Tabula rasa: Die Gefahrenstelle wird gründlich gesichert und das Haus muss schnellstens abgebrochen werden.

In die Aufmerjsamkeit geriet das Haus, als sich am 24. Februar 2017 bei einem Teileinsturz im dritten Stock, direkt unter dem ausgebauten Dachgeschoss, Mauerwerk aus der Fassade löste und auf die Straße stürzte.

Zum Glück waren die benachbarten Gebäude zu keiner Zeit gefährdet. Das bestätigte auch der hinzugezogene Statiker gemeinsam mit Leuten aus der Görlitzer Bauaufsicht. Für Die Landeskronstraße 34 selbst gab es jedoch keine Entwarnung, im Gegenteil: Weitere Ab- und Einbrüche seien hier, so die Experten, sehr wahrscheinlich.

Der Gesamtzustand des Hauses ist so marode, dass sein Erhalt aus Sicht der Sachverständigen nicht zu rechtfertigen ist. Vor diesem Hintergrund hatte die Görlitzer Stadtverwaltung frühzeitig den Kontakt zu Miteigentümern der Ruine hergestellt. Weil es hier um die Sicherheit von Personen und Eigentum geht, hat Oberbürgermeister Deinege jedoch festgelegt, dass alle erforderlichen Maßnahmen sofort und als Ersatzvornahme im Auftrag der Stadt eingeleitet werden.

Ach durch die anstehenden Abbrucharbeiten wird die Standfestigkeit der Nachbargebäude nicht beeinträchtigt. Warum das Haus Nr. 34 zu zerfallen begann, ist noch nicht ermittelt. Zurzeit konzentriert man sich lieber auf die Sicherung und den Abbruch, die dafür nötige Technik und die Auftragsvergabe.

Nach einer Beratung am Tisch von Oberbürgermeister Deinege wurde festgelegt:

  1. Die Sicherung der Erreichbarkeit der Häuser 33, 35 und 16 wird gewährleistet, indem weitere Spezialzäune und Fußwegtunnel (gegenüber der Hausnummer 34) errichtet werden. So wird die Passierbarkeit der Landeskronstraße für Fußgänger gesichert. Diese Arbeiten haben gestern, am 10. März 2017, begonnen.

  2. Die Mieter der Gebäude Landeskronstraße 33 und 35 dürfen ab sofort bis zur Beendigung der Abbrucharbeit die Höfe der Häuser nicht mehr nutzen. Das gilt auch für die Pkw-Zufahrten der Gebäude. Zudem gibt es eine Halteverbotszone zirka 15 Meter um die Baustellenabsperrung.

  3. Die Mieter der Gebäude neben und gegenüber der Landeskronstraße 34 werden durch die Stadtverwaltung Görlitz offiziell informiert – sie haben zudem eine Telefonnummer erhalten, um sich direkt über den Sachstand informieren zu können.

  4. Eine Spezialfirma ist beauftragt, im Dachgeschoss des Hauses 34 mit Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen zu beginnen – erste Maßnahmen werden seit gestern Mittag umgesetzt. Die Medienanschlüsse für die bewohnten Nachbarhäuser sind sicher.

  5. Kommende Woche wird mit Spezialtechnik der notwendige Abriss von Mauerwerk zügig durchgeführt.

Mehr erfahren im Görlitzer Anzeiger!
01.03.2017: Nach Einsturz: Landeskronstraße bleibt gesperrt
25.02.2017: Görlitzer Fassade stürzt teilweise ein

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  • Quelle: red | Foto: Stadtverwaltung Görlitz
  • Erstellt am 10.03.2017 - 21:20Uhr | Zuletzt geändert am 10.03.2017 - 21:58Uhr
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