Radfahrer - bleibt lieber nüchtern!
Rietschen | Zittau. Ein betrunkener Radfahrer - im Sinne des Gleichstellungsgesetzes auch die betrunkene Radfahrerin - sind verkehrsuntüchtig. Das gilt auch zur Faschingszeit. Am sichersten kommt man mit einem Taxis nach Hause.
Aufgetankte Radfahrer verursachen Unfälle
Ein angetüderter Pedalritter im eigentlich reifen Alter von 48 Jahren für am gestrigen Sonntag gegen 00:30 Uhr in Zittau auf der Schillerstraße in Richtung Oststraße gefahren - nicht nur auf dem Gehweg, sonder auch noch auf dem linken. Am Außenspiegel eines geparkten Autos blieb er hängen, fiel hin und verletzte sich leicht. Der Schaden beträgt rund 50,- €. Der Pedalist hatte am Faschingswochenende ordentlich getankt: Der Alkomat zeigte 1,86 Promille an.
Noch dramatischer hätte die Sache in Rietschen ausgehen können. Hier hat ein Drahtesel-Paar keck einem Auto die Vorfahrt genommen. Am Samstagabend fuhren eine 17-jährige Radfahrerin und ihr 19-jähriger Begleiter auf der Rothenburger Straße gefahren. Sie wollten die B 115 in Richtung Kirchstraße überqueren, beachteten aber ein Toyota-Auto nicht und nahmen ihm die Vorfahrt. Bei der Kollision stürzten beide Radler. Sie erlitten Verletzungen, wegen derer sie medizinisch versorgt werden mussten. Der Schaden am Auto beträgt rund 1.600,- €. Auch hier stellte sich später heraus, dass beide Radfahrer nicht ganz nüchtern unterwegs waren. Ein Alkotest ergab 0,9 und 0,26 Promille.


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- Quelle: /red
- Erstellt am 19.02.2007 - 15:53Uhr | Zuletzt geändert am 19.02.2007 - 16:05Uhr
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