Radfahrer - bleibt lieber nüchtern!

Rietschen | Zittau. Ein betrunkener Radfahrer - im Sinne des Gleichstellungsgesetzes auch die betrunkene Radfahrerin - sind verkehrsuntüchtig. Das gilt auch zur Faschingszeit. Am sichersten kommt man mit einem Taxis nach Hause.

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Aufgetankte Radfahrer verursachen Unfälle

Ein angetüderter Pedalritter im eigentlich reifen Alter von 48 Jahren für am gestrigen Sonntag gegen 00:30 Uhr in Zittau auf der Schillerstraße in Richtung Oststraße gefahren - nicht nur auf dem Gehweg, sonder auch noch auf dem linken. Am Außenspiegel eines geparkten Autos blieb er hängen, fiel hin und verletzte sich leicht. Der Schaden beträgt rund 50,- €. Der Pedalist hatte am Faschingswochenende ordentlich getankt: Der Alkomat zeigte 1,86 Promille an.

Noch dramatischer hätte die Sache in Rietschen ausgehen können. Hier hat ein Drahtesel-Paar keck einem Auto die Vorfahrt genommen. Am Samstagabend fuhren eine 17-jährige Radfahrerin und ihr 19-jähriger Begleiter auf der Rothenburger Straße gefahren. Sie wollten die B 115 in Richtung Kirchstraße überqueren, beachteten aber ein Toyota-Auto nicht und nahmen ihm die Vorfahrt. Bei der Kollision stürzten beide Radler. Sie erlitten Verletzungen, wegen derer sie medizinisch versorgt werden mussten. Der Schaden am Auto beträgt rund 1.600,- €. Auch hier stellte sich später heraus, dass beide Radfahrer nicht ganz nüchtern unterwegs waren. Ein Alkotest ergab 0,9 und 0,26 Promille.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 19.02.2007 - 15:53Uhr | Zuletzt geändert am 19.02.2007 - 16:05Uhr
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