Gläserner Bürger muss nicht sein
Sachsen. Bürger haben ein Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenübermittlungen. So können die ungewollte Veröffentlichung von Jubiläen vehindert und die Werbeflut eingedämmt werden.
Datenübermittlung kann widersprochen werden
Im Sächsischen Meldegesetz ist das Widerspruchsrecht verankert. Erfolgreich wehren kann man sich damit gegen die Datenübermittlung
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften,
- an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Altersjubiläen ab dem 70. Lebensjahr und Ehejubiläen,
- an Adressbuchverlage und weitere Einrichtungen zur Veröffentlichung in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken,
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.
Die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften betrifft Familienangehörige eines Mitgliedes einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die keiner oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige sind der Ehegatte und minderjährige Kinder.
Entsprechend dem Sächsischen Meldegesetz § 32 Abs. 4 und 5 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2006 haben alle Bürger ein Widerspruchsrecht gegen den automatisierten Abruf einer einfachen Melderegisterauskunft zu ihrer Person.
Der Widerspruch muss schriftlich (ohne Begründung) beim örtlichen Einwohnermeldeamt eingereicht werden und persönlich unterschrieben sein. Für die Bearbeitung werden keine Gebühren erhoben.
Persönlicher Datenschutz bschränkt sich aber nicht auf die Datenweitergabe der Einwohnermeldeämter. Auch wer mit "Plastikgeld" - also EC- oder Kreditkarte - bezahlt, sogenannte Treue- oder Bonuskarten nutzt, an Gewinnspielen teilnimmt oder im Internet surft sollte wissen, dass in diesem Zusammenhang stets Daten gespeichert, ausgewertet und ggf. für Werbezwecke genutzt werden.


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- Quelle: /red
- Erstellt am 22.11.2007 - 07:11Uhr | Zuletzt geändert am 22.11.2007 - 07:28Uhr
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