Sicher unterwegs: Schutz von Hab und Gut während der Urlaubszeit

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Görlitz, 1. August 2025. Urlaubsreisen bieten eine willkommene Auszeit vom Alltag. Während sich die Urlauber erholen, bleibt das eigene Zuhause unbewohnt. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Eigentum absichern und mögliche Schäden oder Verluste verhindern. Neben technischen Vorkehrungen ist auch die Absicherung über Versicherungen ein zentraler Aspekt.

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Einbruchrisiko während der Abwesenheit

Statistiken zeigen, dass Einbrecher gezielt nach unbeaufsichtigten Wohnungen und Häusern suchen. Eine mehrtägige oder gar mehrwöchige Abwesenheit erhöht das Risiko deutlich. Um dem vorzubeugen, empfiehlt sich eine Kombination aus mechanischen Sicherungen und digitaler Überwachung. Abschließbare Fenstergriffe, Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren für Lichtquellen täuschen Anwesenheit vor. Digitale Kameras mit Fernzugriff liefern zusätzlich die Möglichkeit, auch aus dem Ausland auf das Geschehen vor Ort zuzugreifen.


Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen


Eine zentrale Absicherung bietet die Hausratversicherung. Sie deckt Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Brand, Leitungswasser oder Sturm ab. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht. Eine zu niedrig angesetzte Deckung führt im Schadensfall zu finanziellen Einbußen. Vor Reiseantritt ist eine Prüfung der Vertragsbedingungen sinnvoll. Dadurch lassen sich Unterversicherungen vermeiden.


Ergänzend kann eine sogenannte Außenversicherung relevant werden. Sie schützt den Hausrat, der sich zeitweise außerhalb der Wohnung befindet. Dazu zählen Gegenstände in Hotelzimmern, Ferienhäusern oder Ferienwohnungen. Wer elektronische Geräte oder Wertsachen mit auf die Reise nimmt, sollte den Leistungsumfang der bestehenden Versicherung gezielt prüfen oder erweitern.


Auch die private Haftpflichtversicherung gewinnt während einer längeren Abwesenheit an Bedeutung. Sie greift, wenn durch Fahrlässigkeit Dritten ein Schaden entsteht. Ein Beispiel ist ein geplatzter Wasserschlauch, der in der leerstehenden Wohnung unbemerkt einen Wasserschaden verursacht. Die Wohngebäudeversicherung wiederum deckt Schäden am Gebäude selbst ab. Dazu zählen Brände, Sturmschäden oder Wasserschäden durch Rohrbrüche. Sie ergänzt die Hausratversicherung, die sich lediglich auf bewegliche Gegenstände konzentriert.


Verhaltenstipps für mehr Sicherheit




  • Fenster und Türen vollständig schließen




  • Elektrische Geräte vom Stromnetz trennen




  • Wasseranschlüsse absperren, soweit möglich




  • Wertsachen in einem Bankschließfach oder Tresor deponieren




  • Nachbarn, Hausmeister oder Bekannte informieren und um regelmäßige Kontrollgänge bitten




  • Briefkasten regelmäßig leeren lassen




  • Rollläden in unregelmäßigen Abständen betätigen lassen




FAQ zum Schutz von Hab und Gut während des Urlaubs


Welche Versicherung deckt Schäden nach einem Einbruch ab?


Die Hausratversicherung übernimmt Schäden durch Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus, der dabei verursacht wurde. Voraussetzung ist, dass die Sicherheitsvorgaben der Versicherung eingehalten wurden. Offene Fenster oder nicht abgeschlossene Türen können den Versicherungsschutz gefährden.


Ist der Hausrat im Hotel oder Ferienhaus ebenfalls versichert?


Ja, viele Hausratversicherungen beinhalten eine sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befinden. Allerdings gelten Höchstgrenzen und bestimmte Bedingungen. Ein Blick in den Versicherungsvertrag schafft Klarheit.


Was passiert bei einem Wasserschaden in der leerstehenden Wohnung?


Tritt ein Wasserschaden in Abwesenheit auf, etwa durch einen Rohrbruch, deckt die Wohngebäudeversicherung den Schaden am Gebäude. Die Hausratversicherung kommt für beschädigte Einrichtungsgegenstände auf. Wichtig ist, dass das Gebäude regelmäßig kontrolliert wird. Längere Leerstände ohne Kontrolle können den Versicherungsschutz beeinträchtigen.


Wie kann ich mein Haus während des Urlaubs absichern?


Mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen, Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren und Videoüberwachung erhöhen die Sicherheit. Zudem empfiehlt sich die Einbindung von Vertrauenspersonen wie Nachbarn oder Bekannten, die regelmäßig nach dem Rechten sehen.


Was muss ich meiner Versicherung mitteilen?


Vor längerer Abwesenheit ist keine gesonderte Mitteilung erforderlich. Bei längeren Leerständen von mehr als 60 Tagen kann je nach Vertrag eine Informationspflicht bestehen. Veränderungen am Wohnort, wie Umzüge oder größere Anschaffungen, sollten der Versicherung gemeldet werden, um Unterversicherung zu vermeiden.


Welche Rolle spielt die Versicherungssumme?


Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert des Hausrats entsprechen. Eine Unterversicherung führt dazu, dass die Entschädigung im Schadensfall anteilig gekürzt wird. Versicherer bieten zur Orientierung pauschale Beträge pro Quadratmeter Wohnfläche an, diese sollten jedoch regelmäßig überprüft werden.


Sind Smart-Home-Systeme versicherungsrelevant?


Elektronische Sicherheitssysteme können den Schutz verbessern und Einbrüche verhindern. Sie wirken sich allerdings nur in bestimmten Fällen positiv auf die Prämienhöhe aus. Eine Absprache mit dem Versicherer zeigt, welche Systeme anerkannt werden und ob sich eine Beitragssenkung ergibt.


Wie gehe ich nach einem Einbruch vor?


Nach einem Einbruch ist sofort die Polizei zu verständigen. Anschließend sollte der Schaden dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. Fotos, Rechnungen und ein Polizeiprotokoll erleichtern die Schadenregulierung. Keine beschädigten Gegenstände entfernen, bevor die Besichtigung durch die Versicherung erfolgt.

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  • Erstellt am 01.08.2025 - 09:44Uhr | Zuletzt geändert am 01.08.2025 - 09:51Uhr
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