Altersgerechtes Wohnen: Ratgeber Treppenlift

Altersgerechtes Wohnen: Ratgeber TreppenliftGörlitz, 9. Dezember 2021. Görlitz wird nicht ohne Grund Pensionopolis genannt. Angesichts des hohen Bevölkerungsanteils der Älteren sind Wohnungseigentürmer und Vermieter gut beraten, rechtzeitig an das altersgerechte Wohnen zu denken und entsprechende Investitionen vorzunehmen oder zumindest einzukalkulieren. In mehretagigen Wohnungen oder bei nur über eine Treppe erreichbaren Eingängen kommt dem Treppenlift eine besondere Bedeutung zu.

Ohne entsprechende Hilfen können Treppen zu unüberwindlichen Barrieren werden
Bildquelle: Gerd Altmann, Pixabay License
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Der Sitzlift als beliebtester Treppenlift

In vielen Zeitungen und Zeitschriften sind sie zu finden: Anzeigen über Treppenlifte. Hierbei handelt es sich größtenteils um die üblichen Sitzlifte, die sich tatsächlich großer Beliebtheit erfreuen. Generell steht ein solcher Treppenlift für mehr Beweglichkeit, Flexibilität und mobile Unabhängigkeit, wenn die Beine nicht mehr so richtig mitmachen. Dabei richten sich diese Hilfsmittel nicht ausschließlich an ältere Menschen, sondern an alle mit entsprechenden körperlichen Einschränkungen.

Der heutige Ratgeber des Görlitzer Anzeigers stellt die traditionellen Sitzlifte in den Mittelpunkt und gibt einen Überblick, worauf bei einer solchen nicht unerheblichen Anschaffung geachtet werden sollte.

Warum ausgerechnet ein Sitzlift?

Sitzlifte gehören zur großen Gruppe der Treppenlifte. Allen Modellen gemein ist, dass man mit diesen Hilfsmitteln Treppen im Haus und in Eingangsbereichen mühelos bewältigen kann.

Je nach technischer Lösung wird unterschieden zwischen


    • Sitzlift,
    • Plattformlift,
    • Hublift und
    • Senkrechtlift.

Ein Sitzlift ist die wohl einfachste Möglichkeit, einen Treppenaufgang zu bewältigen. Gleichwohl muss hier berücksichtigt werden, dass sich diese Lifte nur begrenzt an Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer richten. Wer jedoch auf jeder Etage seiner Wohnung oder seines Hauses etwa auf einen Rollstuhl zurückgreifen kann, für den ist ein Sitzlift als Beförderungsmittel meist recht gut geeignet.

Ein Sitzlift besteht in erster Linie aus einer Sitzfläche, einer Rückenlehne sowie wenigstens einer seitlichen Armlehne, an der man sich während der Fahrt festhalten kann. Zusätzlich ist die Sicherungsmöglichkeit durch einen Sicherheitsgurt ratsam. Für Treppenlifte werden meist zeitlose Farben – wie zum Beispiel Weiß oder Beige – verwendet, jedoch sind durchaus weitere Farbgebungen erhältlich. Geachtet werden sollte auf einen guten Sitzkomfort: Sitzfläche und Rückenlehne sollten angenehm weich gepolstert sein.

Eine Führungsschiene sorgt für die sichere Bewegung des Sitzlifts. Die meisten Modelle fahren dicht an der Wand des Treppenaufgangs entlang. Unterhalb des Sitzes befindet sich in einer Verkleidung ein Elektromotor, der für seinen Betrieb eine Stromversorgung mit der üblichen 230 Volt Netzspannung benötigt. Damit der Motor den Lift bewegen kann, ist ein Kraft- oder Formschluss zur dafür ausgelegten Führungsschiene oder zu einer weiteren Schiene nötig. Die Bewegung wird dann durch angedrückte Reibräder nach dem Prinzip des Autoreifens oder per Zahnrad und Zahnstange wie bei einer Schweizer Zahnradbahn übertragen. Gut zu wissen: Wenn sich der Sitzlift im Treppenaufgang hinauf- oder hinabbewegt, so ist er durch seine Konstruktion gegen "abrutschen" und auch bei Stromausfall gesichert.

Viele Sitzlifthersteller verbauen die Steuerungselektronik in der Armlehne. Hier werden zudem meist die Drucktaster als Pfeiltasten und gegebenenfalls ein kleines LED-Display, das den Betriebszustand anzeigt, angeordnet. Andere Hersteller setzen für den Nutzer auf eine kabelgebundene Fernbedienung; diese kann man in die Hand nehmen, was bei generellen Bewegungseinschränkungen vorteilhaft ist.

Tipps:
    • Die Bedienung selbst ist zwar fast immer überaus einfach und sicher, dennoch sollte man darauf achten und Lifte mit unübersichtlichen Einstellmöglichkeiten, die einen vielleicht hochbetagten Nutzer verwirren können, vermeiden.
    • Praktisch ist es, wenn der Sitzlift bei Nichtgebrauch platzsparend hochgeklappt werden kann. So können andere die Treppe weitgehend störungsfrei nutzen und etwa Möbel oder andere sperrige Gegenstände über die Treppe transportiert werden. Außerdem bleiben durch den Klappsitz unter Umständen Fluchtwege und Feuerwehrzugänge frei.

Darauf sollte beim Kauf eines Sitzliftes ebenfalls geachtet werden

Der erste Gedanke bei einem bevorstehenden Kauf eines Sitzliftes sind wohl die Kosten. Viele scheuen sich daher, sich überhaupt nach einer solchen Treppenhilfe umzusehen – oft zu Unrecht, denn es gibt, wie weiter unten beschrieben, durchaus die Möglichkeit, einen Zuschuss für den Kauf eines Treppenlifts zu beantragen.

Entscheidend ist vielmehr die Frage, wie man einen zuverlässigen und kompetenten Treppenliftanbieter finden kann. Auch wenn das Foto in einer Anzeige noch so schön ist: Es liefert keine Aussage, ob hier die unter dem Strich in allen Kriterien beste Lösung für den konkreten Fall geboten wird. Wie in anderen Branchen gibt es auch hier schwarze Schafe, die mehr versprechen, als sie halten können. Gerade ältere Leute sollten die Anschaffung eines Treppenlifts mit jüngeren Familienmitgliedern oder andere, die vielleicht schon Erfahrungen damit haben, danach befragen. Wird eine Lösung mit einem Anbieter besprochen und schließlich ein Angebot eingeholt und bewertet, sollten Familienmitglieder oder Freunde dem Betroffenen zur Seite stehen.

Auf jeden Fall sollte man sich von mehreren Anbietern beraten lassen und mehrere Angebote – nicht etwa Kostenvoranschläge, bei denen die veranschlagte Summe grundsätzlich überschritten werden kann – einholen. Klar will jeder Treppenliftanbieter etwas verdienen, allerdings kann genau dieser Umstand einen Verhandlungsspielraum beim Preis eröffnen. Gute Berater sind in der Lage, die entstehenden Anschaffungskosten, die das Gerät, das Material und den Einbau umfassen, recht transparent darzulegen. Wer einen Treppenlift einbauen lässt sollte sich außerdem vom Anbieter zusichern lassen, dass alle einschlägigen aktuellen Vorschriften beachtet werden.

Tipps:
    • Wer in einer eigenen Immobilie, nur selbstgenutzten privaten Immobilie wohnt, braucht grundsätzlich weder Erlaubnis noch Genehmigung, allerdings muss der Einbau fachgerecht erfolgen und darf etwa Fluchtwege nicht behindern.
    • Mieter hingegen müssen zunächst ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Wer zustimmt, zum Ende des Mitverhältnisses sich mit einem Nachmieter über die Weiternutzung des Treppenliftes und damit dessen Verkauf zu einigen oder die Treppenliftanlage spurlos zu entfernen, sollte hier gute Karten haben. Es gibt übrigens einen Anspruch auf Barrierefreiheit, den das Bürgerliche Gesetzbuch im Paragraphen 554a regelt.
    • In öffentlich genutzten Bereichen kommen weitere Anforderungen hinzu: So wird hier eine Baugenehmigung fällig und der Treppenlift muss gegen missbräuchliche Verwendung gesichert sein. Generell zu beachten sind die jeweiligen Bauordnungen der Länder, die für Treppen geltende Norm DIN 18065 und die Brandschutzvorschriften.

Auf eine gute Erstberatung kommt es an

Wenn ein Treppenliftanbieter kontaktiert wird, wird dieser die Treppe vor Ort besichtigen und eine in aller Regel kostenlose Erstberatung durchführen. Zu beachten ist, dass die Installation eines Sitzliftes kleinere oder größere Umbaumaßnahmen erforderlich machen kann. Wichtig ist vor allem, dass die Führungsschiene sicher und zuverlässig an der Wand montiert werden kann. Deshalb prüft ein gewissenhafter Fachmann auch die Beschaffenheit der Wände.

Leistungsfähige Treppenliftanbieter haben meist mehrere Lösungen parat. Für eine grundsätzliche Entscheidung kann es hilfreich sein, die Vor- und Nachteile zu diskutieren und sich über den ungefähren Preisrahmen, den man tragen möchte, zu verständigen. Keinesfalls sollte man schon beim ersten Kontakt einen Auftrag unterschreiben: Den Kostenvoranschlag und gegebenenfalls weitere Unterlagen sollte man in aller Ruhe durchgehen und dabei entstehende Fragen klären. Wenn der Anbieter auf eine sofortige Auftragsvergabe drängt und behauptet, nur jetzt ein günstiges Angebot machen zu können, so ist das nahezu regelmäßig Bluff. Besser ist es, einen weiteren Anbieter zu sich kommen zu lassen und dessen Angebot zu vergleichen.

Welche Kosten für einen Sitzlift entstehen

Sitzlifte können sehr flexibel und auch bei schwierigen Treppenverläufen montiert werden. Besonders im öffentlichen Raum sind jedoch Umgehungsmöglichkeiten wie etwa Rampen und Aufzüge gewöhnlich die deutlich zweckmäßigere Lösung. Im Wohnbereich hingegen sind freilich jene Installationen am günstigsten, bei denen lediglich eine gerade Treppe zu bewältigen ist. Die Führungsschienen dafür gibt es als Meterware, die sich problemlos aneinanderreihen lässt. So verbindet der Sitzlift auf einfache Weise zwei Etagen.

Für einen solchen Sitzlift mit geradem Treppenverlauf kann man – Pi mal Daumen – in etwa 2.000 Euro einplanen – allerdings weiß jeder, dass sich aktuell die Handwerkerpreise im Steigflug befinden. Großen Einfluss auf den Preis hat bei geradem Verlauf die Länge der Treppe. Aber aufgepasst: Nicht immer sind in den 2.000 Euro auch die Montagekosten enthalten. Teurer wird es, wenn ein geschwungener Treppenaufgang bewältigt werden muss, denn dann muss die Führungsschiene den Gegebenheiten des geschwungenen Treppenaufgangs angepasst werden. Dies bedeutet letztlich eine Maßanfertigung. In diesem Fall liegen die Anschaffungskosten oft zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Schon wegen der möglichen großen Preisunterschiede sollten mehrere Angebote eingeholt werden. Genau sollte darauf geschaut werden, welche Leistungen im Treppenlift-Angebot enthalten sind.

Nicht vergessen: Zuschüsse beantragen!

Ein kompetenter Treppenliftanbieter sollte in der Lage sein, auf die einzelnen Zuschüsse für die Installation eines Sitzliftes, die infrage kommen könnten, hinzuweisen. Besonders ältere Leute, deren Renten nicht immer hoch sind, kommen schnell an ihre finanziellen Grenzen und verlieren dazu noch Geld, wenn sie nicht informiert sind. Von der Kranken- und Pflegeversicherung kann es beispielsweise einen Zuschuss geben, wenn eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt, bei der die Pflegeversicherung einen Pflegegrad festgestellt hat. Es gibt fünf Pflegegrade – früher waren es drei Pflegestufen –, bei denen die Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit eingestuft wird.

Tipps:
    • Anträge immer vor der Beauftragung eines Treppenliftanbieters stellen!
    • Auch ohne Pflegegrad sind, wie nachstehend aufgeführt, Förderungen möglich.

Wer gehbehindert ist und über keinen Pflegegrad verfügt oder dessen Antrag von der Pflegeversicherung endgültig rechtskräftig abgelehnt wurde, dem bleiben noch immer die weiteren Förderungmöglichkeiten. Ein Beispiel stellt die KfW Bankengruppe – früher Kreditanstalt für Wiederaufbau genannt – dar. Die KfW verfügt über insgesamt über etliche Fördertöpfe und auch für den Einbau eines Treppenliftes kann man hier einen entsprechenden Antrag stellen: Einfach auf der Webseite den Suchbegriff "Treppenlift" eingeben.

Nicht nur bei der KfW, sondern auch auf der Ebene der Bundesländer gibt es Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen beziehungsweise altersgerechtes Umbauen. Ebenso kann unter Umständen der örtliche Sozialhilfeträger einspringen, wenn durch einen Treppenlift eine verbesserte Teilhabe am Leben ermöglicht wird. Mehr noch: Falls die körperliche Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall hervorgerufen wurde, kann eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft als gesetzlichem Unfallversicherer bis zu 100 Prozent erfolgen. Für bestimmte Eingliederungsmaßnahmen bietet auch die Agentur für Arbeit entsprechende Hilfen an.

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  • Quelle: red | Bildquelle: geralt / Gerd Altmann, Pixabay License
  • Erstellt am 09.12.2021 - 07:14Uhr | Zuletzt geändert am 09.12.2021 - 11:13Uhr
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