Förderung privater Kleinkläranlagen
Sachsen. Das Programm zur Förderung privater Kleinkläranlagen ist gut angelaufen. "Seit Inkrafttreten der neuen Richtlinie Anfang März sind schon Förderanträge für rund 13.000 private Kleinkläranlagen eingegangen", so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich heute in Dresden.
Hoher Kontroll- und Wartungsaufwand im laufenden Betrieb
Das große Interesse zeige, so Tillich weiter, dass man mit der neu ausgerichteten Abwasserstrategie auf dem richtigen Weg sei. "Unser Grundanliegen ist, die Abwasserentsorgung auch auf dem Lande umweltgerecht und zu bezahlbaren Preisen zu realisieren", nennt der Minister, der Kleinkläranlagen als echte Alternative sieht, die Ziele des Programms.
Die jetzt vorliegenden Anträge haben ein Fördervolumen von etwa 19 Millionen Euro. Antragsteller sind 40 Aufgabenträger (Kommunen oder Abwasserzweckverbände). Bei mehr als der Hälfte der Anträge konnte die Sächsische Aufbaubank bereits dem Baubeginn zustimmen. Die Förderanträge können rückwirkend zum 1. Januar 2006 gestellt werden.
Bis spätestens 2015 muss die Abwasserentsorgung in ganz Sachsen entsprechend dem "Stand der Technik" erfolgen. Um diese EU-Vorgabe zügig umzusetzen, fördert der Freistaat seit diesem Jahr erstmals auch die Bauherren privater Kleinkläranlagen.
Etwa 600.000 Bürger sind in Sachsen noch nicht an eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung angeschlossen. Sie entsorgen ihr Abwasser über 178.000 Kleinkläranlagen und etwa über 67.000 abflusslose Gruben. Davon entsprechen lediglich vier Prozent - das sind 7.600 Anlagen - dem geforderten Standard. Der Großteil der Anlagen muss deshalb saniert bzw. mit einer biologischen Stufe nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung durch die Kleinkläranlagenverordnung verbindlich vorgeschrieben.
Damit die Reinigungsleistung der biologischen Kleinkläranlagen gesichert ist, ist eine regelmäßige Kontrolle notwendig. Zwei- bis dreimal pro Jahr sind die Anlagen durch einen Fachbetrieb zu warten. Die Überwachung erfolgt über die Kommunen bzw. Zweckverbände. Betreiber von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sind verpflichtet, ihre bestehenden Anlagen bis zum 30. Juni 2008 - und neue bzw. nachgerüstete Anlagen unmittelbar nach Betriebnahme - dem Zweckverband anzuzeigen.
Die Kleinkläranlagen-Verordnung wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 13. Juli 2007 veröffentlicht.


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- Quelle: /red
- Erstellt am 22.07.2007 - 10:05Uhr | Zuletzt geändert am 22.07.2007 - 10:05Uhr
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