Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen
Görlitz, 28. Januar 2017. In Vorbereitung auf die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag weist die Stadt Görlitz als Meldebehörde alle in ihrem Amtsbezirk gemeldeten Wahlberechtigten auf ihr Widerspruchsrecht hin.
Wahlberechtigte können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen
Wahlberechtigte können den Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten widersprechen.
Der Widerspruch ist schriftlich, ohne Begründung beim Ordnungsamt, Sachgebiet Einwohnermeldewesen, Postanschrift 02826 Görlitz, Untermarkt 6-8, einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei. Bereits zuvor eingereichte Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden.
Informationen und Formblatt:
Einlegung des Widerspruchs
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- Quelle: red | Grafik: tigerlily713, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 28.01.2017 - 09:22Uhr | Zuletzt geändert am 28.01.2017 - 09:30Uhr
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