Über den Tod hinaus
Markersdorf, 30. März 2016. Wirklich gewiss ist nur Eines: unser aller irdisches Leben ist endlich. Alle wissen das und müssen es akzeptieren - dennoch: sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen ist für die meisten Menschen unangenehm, ist mit Ängsten beladen und wird deshalb oft vor sich hergeschoben. "Das ist einerseits verständlich, andererseits leichtsinnig", meint dazu der Finanzconsultant Rolf Domke.
Testamentsvollstrecker geben Sicherheit, dass der letzte Wille tatsächlich umgesetzt wird
Der im Bankwesen und in allen Fragen rund um Geld und Vermögen erfahrene Finanzconsultant Domke ist seit mehr als 35 Jahren mit dem Vermögen anderer Menschen beschäftigt und hat immer wieder die gleiche Erfahrung gemacht: Fehlende Nachlassregelungen, undeutliche Testamente oder Vermächtnisse führen unter Hinterbliebenen fast - so scheint es - zwangsläufig zu Streit, oft genug mit dramatischen Folgen in finanzieller Hinsicht und auf den Familienzusammenhalt. Domke: "Ursache sind manchmal Kleinigkeiten, aber Streit liegt vor allem nahe, wenn es um größere Vermögen oder mehrere Erben geht. Schon die Frage, wie beispielsweise mit einem ererbten Haus umgegangen werden soll, kann Erbengemeinschaften entzweien, trotz vermeintlich eindeutiger Regelungen des Verstorbenen."
Ausbildung zum Testamentsvollstrecker
Domke hat seine Erfahrungen nun als Anlass zu konkreten Handeln genommen und sich bei einem renommierten Anbieter zum Testamentsvollstrecker ausbilden lassen - eine Berufsbezeichnung, die für Uneingeweihte dramatisch und streng klingen mag. Doch Testamentsvollstrecker liefern in der Realität einen hilfreichen Service - für die Erben und im Sinne des Verstorbenen.
Für alle, die sich zu Lebzeiten Gedanken machen, wie mit ihren Hinterlassenschaften umgegangen werden soll, ist es ein gutes Gefühl zu wissen, dass Dienstleister wie Testamentsvollstrecker Domke dafür Sorge tragen, dass nach dem Ableben der Nachlass so verteilt und verwendet wird, wie es der "letzte Wille" war. Aber auch die Hinterbliebenen haben Vorteile, wenn klare Regelungen auch im Sinne des Erblassers umgesetzt werden und konfliktreiche Verteilungsdiskussionen vermieden werden. Gut zu wissen: Die Ernennung und die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers sind in den §§ 2197 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Ganz besondere Sinnhaftigkeit zur Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kommt dann auf, wenn nach dem Willen eines Erblassers die gesetzliche Erbfolge modifiziert werden soll - besipielsweise, wenn Ehegatten oder Kinder entweder beschränkt oder besonders bedacht werden sollen. Denkbar wäre auch, vielleicht lieber Enkel unmittelbar zu bevorzugen oder Auflagen (wie zum Beispiel eine Ausbildung) zu machen. Ebenso kommt es vor, dass sehr gute Freunde, Vereine oder Organisationen bedacht werden sollen.
Richtig kompliziert werden kann es für Laien, wenn zum Nachlass Beteiligungen oder Firmen gehören und vielleicht Nachfolger nicht feststehen oder nicht gesehen werden. Ebenso ist der Testamentsvollstrecker hilfreich, wenn Vermögensgegenstände (auch Firmenvermögen) vor dem Verkauf an Fremde geschützt werden sollen.
Ein heutzutage häufiger anzutreffende Situation ist auch gegeben, wenn die Kinder in die Ferne gezogen und gar nicht in der Lage sind, beispielsweise das ererbte Haus zu erhalten oder Vermögengegenstände, an denen man hängt, zu übernehmen.
Fazit
Kurz gesagt: Der Testamentsvollstrecker ist der verlängerte Arm des Erblassers. Seine gesetzlich verbriefte Pflicht ist es, dessen Willen im Rahmen der Verfügung und der gesetzlichen Vorschriften um- und durchzusetzen - genau dafür ist er ausgebildet und qualifiziert.
Handlungsbedarf, sich über den Verbleib und die Verwendung seines Vermögens über den Tod hinaus Gedanken zu machen, besteht nicht erst im Alter - niemand weiß, wann es ihn oder sie trifft. So gesehen ist es nie zu früh, an später zu denken.
Kontakt:
Finanzconsultant Rolf Domke
Testamentsvollstrecker
Am Schloß 20, 02829 Markersdorf Ortsteil Deutsch-Paulsdorf,
Tel. 035829 - 6 47 60, Handy 0172 - 3 43 08 69.
E-Mail: rd /at/ finanzconsultant - domke . de
Spamschutz: Leerzeichen entfernen, /at/=@



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- Quelle: red | Foto/Grafik: geralt / Gerd Altmann, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 30.03.2016 - 10:28Uhr | Zuletzt geändert am 30.03.2016 - 12:14Uhr
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