Wenn man selber nicht mehr kann . . .
Bautzen, 20. März 2007. Eine Informationsveranstaltung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz unter dem Titel "Wer klug ist, sorgt vor" soll aufzeigen, wie sich persönliche Wünsche und Bedürfnisse durch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Ernstfall verwirklichen lassen. Auch der Justizminister ist dabei.
Informationsveranstaltung "Wer klug ist, sorgt vor!"
Im Freistaat Sachsen stehen über 65.000 Menschen unter Betreuung, weil sie ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst wahrnehmen können. Trotz der steigenden Anzahl von Betreuten wissen viele Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht, was Betreuung bedeutet und wie Vorsorge getroffen werden kann. Weit verbreitet ist zudem die unzutreffende Vorstellung, im Fall der Hilfsbedürftigkeit dürften der Ehepartner oder die Kinder ohne weiteres die wesentlichen Entscheidungen treffen. Auch die Möglichkeit, bereits in gesunden Tagen medizinische Maßnahmen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit festzulegen, wirft zahlreiche Fragen auf.
Die Informationsveranstaltung "Wer klug ist, sorgt vor!" zeigt auf, wie sich die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse durch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Ernstfall verwirklichen lassen. Dazu wird auch der Leitfaden des sächsischen Justizministeriums zu dem Thema "Betreuung und Vorsorge" vorgestellt, der das Muster einer Vorsorgevollmacht enthält. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, Fragen beispielsweise zu Inhalt, Form und Reichweite von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, zu den Rechten und Pflichten eines Betreuers sowie zu den Kosten von Vorsorge und Betreuung zu erörtern.
Justizminister Geert Mackenroth wirbt für die rechtzeitige Vorsorge: "Jeder von uns kann durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder im Alter in die Lage geraten, Entscheidungen nicht mehr eigenverantwortlich treffen zu können. Wer dann seine eigenen Vorstellungen zum Tragen bringen will, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen und eine Patientenverfügung errichten. Eine solche Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall der Hilfsbedürftigkeit."
Begriffsklärung:
Hingehen!
Donnerstag, 22. März 2007, 19.00 Uhr
im Landgericht Bautzen / Schwurgerichtssaal
Lessingstraße 7, 02625 Bautzen
Teilnehmer:
Geert Mackenroth, Sächsischer Staatsminister der Justiz
Bettina Sturm, Notarin in Bautzen
Moderiert wird die Veranstaltung von Konrad Gatz, Präsident des Landgerichts Bautzen.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 20.03.2007 - 20:47Uhr | Zuletzt geändert am 09.06.2020 - 13:39Uhr
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