Stadt Görlitz: Der Winter kann kommen!
Görlitz, 19. November 2013. Rechtzeitig zum 15. November 2013 hat die Stadt Görlitz die Vorbereitungen auf den Winter abgeschlossen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wurden durch den Betriebshof der Stadt Görlitz alle Streugutbehälter überprüft und nachgefüllt. Überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet sind auch die Streu- und Räumpläne für die Rad- und Gehwege an den Städtischen Grundstücken sowie an den Kreuzungen und den Straßenüberwegen. Den Winterdienst für die Stadt Görlitz übernimmt die SKS Straßen- und Kommunalservice GmbH. Zum Einsatz bringt das Unternehmen in Görlitz sechs Räumfahrzeuge. Die können mit der Nasssalztechnologie arbeiten, auf den Fußwegen wird mit Splitt gestreut. Die Firma hat vorsorglich, der Lagerkapazität von rund 250 Tonnen entsprechend, Streusalz und Magnesiumchlorid zur Laugeherstellung eingelagert. Lieferverträge sichern die Belieferung für den Winter ab. Aufgestellt wurden an Verwehungsstrecken bereits ungefähr 1,6 Kilometer Schneezaun. Der Schnee aus dem Stadtgebiet wird - in Abstimmung mit der Umweltbehörde des Landkreises Görlitz - zu einer zentralen Schneekippe im Gewerbegebiet Nordost Klingewalde gebracht. Wenn es stark schneit, wird die Firma Newitsch auf Anforderung die Schneeberäumung unterstützen.
Nur ein Parkplatz wird "winterdienstlich behandelt"
Der Parkplatz auf dem Obermarkt wird - wie schon in den Vorjahren - bei Schneefall immer freitags zwischen 7 und 9 Uhr geräumt. Die Stadtverwaltung bittet, die Ankündigungstafeln unter der Dauerbeschilderung zu beachten. Weitere Parkplätze werden im öffentlichen Straßennetz nicht winterdienstlich behandelt.
Die Bus- und Straßenbahnhaltestellen in der Stadt werden im Auftrag der Verkehrsgesellschaft Görlitz (VGG) von der Firma Schmidt aus Königshain beräumt. Die Kosten dafür übernimmt die Stadt Görlitz zu 62 Prozent, den Rest trägt die VGG.
Wozu ist die Stadt Görlitz rechtlich verpflichtet?
Die Rechtsgrundlage für den Winterdienst liefert der § 51 Abs. 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen: Die Gemeinden haben die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
Wie sieht es nun mit der Leistungsfähigkeit - sprich dem für den Winterdienst verfügbaren Geld - der Stadt Görlitz aus? Für das Jahr 2014 stehen 276.800 Euro bereit, für den Dezember 2013 sind noch rund 10.000 Euro im Topf.
Dringlichkeitsstufen
Den Winterdienst organisiert die Stadt Görlitz - so hat es der Technische Ausschuss bestätigt - in drei Dringlichkeitsstufen:
Dringlichkeitsstufe 1:
Räumen und streuen Staats- und Kreisstraßen sowie der Hauptverkehrsstraßen.
Dringlichkeitsstufe 2:
Räumen und Streuen nach der Dringlichkeitsstufen 1 von Sammelstraßen und Wohngebietssammelstraßen.
Dringlichkeitsstufe 3:
Nur Räumen nach Anweisung des diensthabenden Winterdienstleiters. Dies betrifft alle Neben- und Wohngebietsstraßen.
Welche Straßen der Stadt welchen Dringlichkeitsstufen zugeordnet sind, kann im Tiefbau- und Grünflächenamt und in der Reinigungssatzung der Stadt eingesehen werden.
Betreffs der Zeiten, zu denen der Winterdienst erbracht wird, verlangt die Rechtsprechung den Schutz des Hauptberufsverkehrs. Dabei sehen es die Gerichte in der Regel als ausreichend an, wenn die Straßen zwischen 7 und 8 Uhr befahrbar sind, Sonn- und Feiertags ab ungefähr 9 Uhr. Abends enden die Winterdienstpflichten mit dem Rückgang des allgemeinen Tagesverkehrs, in der Regel ist das etwa ab 20 Uhr. Für den nächtlichen Fahrverkehr allerdings besteht grundsätzlich überhaupt keine Sicherungspflicht.
Anlieger, die zum Winterdienst auf Fußwegen verpflichtet sind, müssen diese Zeiten ebenfalls einhalten.
Die Stadtverwaltung Görlitz will sich in Zusammenarbeit mit der VGG und der SKS bemühen, die Verkehrssicherheit im Hauptstraßennetz jeweils bis zum Beginn des Bus- und Berufsverkehrs herzustellen.


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- Quelle: red | Fotos: © www.BeierMedia.de
- Erstellt am 19.11.2013 - 11:07Uhr | Zuletzt geändert am 19.11.2013 - 11:50Uhr
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