Staatssekretär gegen Gebühren für Internet-PC / Kommentar

Berlin. Eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse bei der Frage der Einbeziehung von internetfähigen Computern in die Rundfunkgebührenpflicht ab dem 1. Januar 2007 hat der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte, gefordert: "Die geschätzten Mehreinnahmen von 5 bis 6 Millionen aus der Internet-PC-Gebühr für 2007 und 2008 stehen außer Verhältnis zum Imageschaden für den Standort Deutschland, wo fast jeder Betrieb über einen Internet-PC verfügt und annähernd 60 % der Haushalte online sind. Ich unterstütze dabei den Vorstoß des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Carstensen und des Bundes-Kulturbeauftragten Neumann für eine Verlängerung des Moratoriums bis 2009."

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Einnahmen aus Internet-PC-Gebühr außer Verhältnis zum Schaden für Standort Deutschland

Schauerte ist beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie für den Mittelstand zuständig. Er äußerte sich insbesondere besorgt über Belastungen für Freiberufler und den Mittelstand, die auf internetfähige Rechner angewiesen sind, aber über kein zugelassenes Rundfunkgerät verfügen. Unabsehbar seien auch Belastungen für die Industrie, wenn z. B. Telearbeitsplätze, die Rechner von Außendienstmitarbeitern oder sogar Bankautomaten einzeln für die Gebühr herangezogen würden.

"Es gibt zur Zeit mehr offene als geklärte Fragen in der Umsetzung. Deshalb fordere ich die Ministerpräsidenten der Länder, die vom 18. bis 20. Oktober 2006 zusammenkommen, auf, die berechtigten Sorgen der Wirtschaft über Bürokratie und Kostenbelastungen ernst zu nehmen und das Moratorium zu verlängern. Ich sehe keinen Grund, warum Deutschland Vorreiter bei unnötigen Belastungen für die Wirtschaft sein muss. Wir brauchen die Zeit, um in Ruhe darüber nachzudenken, wie man die Belange der Wirtschaft und die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sinnvoll in Einklang bringen kann."

Kommentar:

Hallo liebe Selbständige, mal ehrlich, um die paar Kröten für die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) geht es doch garnicht - es geht vielmehr ums Prinzip: Was macht das für einen Eindruck, wenn in Deutschland jede nur erdenkliche Chance genutzt wird, Gebühren zu erheben und Verwaltungsakte zu extensivieren?

Auf dem Prüfstand steht das Beitragsmodell des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Grunde genommen ein richtiges Modell, das - entstanden unter dem Eindruck des gleichgeschalteten Rundfunks im Dritten Reich - die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat sichert. Was längst nicht mehr passt, ist die Grundlage der Gebührenerhebung, nämlich das "Vorhalten eines Empfangsgerätes". Dazu gehört beispielsweise ein Videorekorder mit Tuner, leicht erkennbar am vorhandenen Antenneneingang. Auch wer nur Videos gucken möchte findet im Handel praktisch kaum ein Wiedergabegerät, in das nicht auch ein Tuner eingebaut wäre. Und dass Selbständige, die vom Finanzamt zum Internetanschluss zwecks Umsatzsteueranmeldung quasi verdonnert sind, im Büro via Internet Fernsehen und Rundfunk über sich hereinbrechen lassen - purer Unsinn. Wer das wirklich möchte, stellt dafür eine klassische Wiedergabeanlage auf und zahlt auch Gebühr, denn die Übertragungsqualität und das Programmangebot im Internet sind schlichtweg unzureichend.

Die Argumentation, dass die meisten doch soundso schon GEZ-Gebühren für das Geschäft zahlen und die Mehrbelastung der Wirtschaft deshalb nur gering sei, greift nicht. Gerade jene, die sich GEZ-pflichtige Geräte im Betrieb nicht leisten können, würden abkassiert.

Abkassieren ist der richtige Ausdruck. Niemand hat die öffentlich-rechtlichen Sender gebeten, ihre Programme ins Internet zu stellen. Der Versorgungsauftrag wird noch immer über die herkömmlichen Übertragungswege gewährleistet. Anzusetzen ist bei Produktionskosten und Programmspektrum - auf öffentlich-rechtliche Konkurrenz zu dümmlichen privaten Dudelsendern, deren Formate auf die simple Reizung des Aufmerksamkeitszentrums im Gehirn abzielen, können wir gut und gerne verzichten. Einer soliden Information im Sinne des Versorgungsauftrages dienen schrill aufgemachte, aber inhaltlich flache Programme nicht.

Was ist zu fordern?

1. Entkopplung der Rundfunkgebühr von der Empfangstechnik. Unabhängiger Rundfunk liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse und sollte automatisch von allen finanziert werden, insofern sie - die Einschränkung wäre verfassungsrechtlich wohl notwendig - dem nicht widersprechen.

2. Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Programme auf solide Information, Kultur und Zielgruppeninteresssen, die im Privatrundfunk zu kurz kommen - die genaue Abgrenzung wird sicher schwierig, ist aber möglich.

3. Kostensenkung bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - McKinsey&Co. würden sicher reiche Ernte einfahren,

meint

Fritz Stänker

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  • Quelle: /BMWA061006 /Kommentar: Fritz Stänker
  • Erstellt am 08.10.2006 - 10:18Uhr | Zuletzt geändert am 08.10.2006 - 19:20Uhr
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