Erweiterte Fördermöglichkeiten

Dresden. Sachsen öffnet die ESF-Förderung für weitere Zielgruppen. Nach der heute im Kabinett beschlossenen Änderung der Richtlinie können künftig bei Qualifizierungs- und Kooperationsprojekten auch Beschäftigte aus Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten statt bisher 250 in die Förderung einbezogen werden.

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Neue ESF-Richtlinie

Dadurch werden knapp ein Zehntel mehr Beschäftigte erreicht. Auch sächsische Unternehmen, die Arbeitnehmer aus angrenzenden Bundesländern beschäftigen, profitieren: ein Hauptwohnsitz in Sachsen ist für eine Förderung nicht mehr zwingend nötig. Künftig können auch für arbeitslose Männer über 50, Langzeitarbeitslose und Berufsrückkehrer Einstellungszuschüsse gezahlt werden.

"Wir haben die Förderkonditionen erneut deutlich erweitert", begründet Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk die neue Richtlinie: "Damit machen wir die ESF-Förderung für Unternehmen und Bildungsträger attraktiver. Ziel der Staatsregierung ist es, den Fördertopf so weit wie möglich auszuschöpfen, denn hinter jedem einzelnen Förderfall steht ein Mensch, der damit seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann."

Bereits im Februar 2006 hatte das Kabinett auf Vorschlag von Jurk erstmals eine Öffnung der Förderbedingungen beschlossen.

Die ESF-Richtlinie gilt für die Fördermittel, die für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 noch zur Verfügung stehen.

Die neue Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

Förderanträge stellen:
http://www.esf-in-sachsen.de

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  • Quelle: /TEB
  • Erstellt am 13.02.2007 - 20:44Uhr | Zuletzt geändert am 13.02.2007 - 20:44Uhr
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