Kreistag Görlitz: Die Auswahl steht fest
Landkreis Görlitz, 28. März 2014. Gestern hat der Kreiswahlausschuss des Landkreises Görlitz in öffentlicher Sitzung für die Kommunalwahlen 25. Mai 2014 insgesamt 399 Kandidaten zugelassen.
Fritz R. Stänker über die Qual der Wahl
Die Kreistagskandidaten vertreten zwölf Parteien oder Wählervereinigungen (WV):
- AfD
- Bündnis 90/Die Grünen
- BÜRGER FÜR GÖRLITZ e.V. (WV)
- CDU
- DIE LINKE
- DSU
- FDP
- Freie Wähler (WV)
- NPD
- SPD
- Wählergemeinschaft für Kinder, Jugend und Familie (KJiK) (WV)
- Zittau kann mehr e.V. (WV)
Die Wahlvorschläge für alle zehn Wahlkreise des Landkreises Görlitz sollen am 23. April 2014 im Landkreisjournal als amtlichem Bekanntmachungsblatt bekanntgegeben werden.
Die Qual der Wahl
Wahlentscheidungen sind schwierig: Bei vielen Bewerbern ist Zustimmungswürdiges zu finden, bei vielen aber auch Ansichten, hinter denen man als Wähler nicht steht. Wen also favorisieren?
Hilfreich sein kann das Ausschlussverfahren: Erst einmal gedanklich wegstreichen, wem man seine Stimme keinesfalls geben möchte.
Prüfstein sind dann das Programm (Wo führt das hin? Welche Konsequenzen hat das für wen?) und die Glaubwürdigkeit. Weiteres Kriterium ist zweifelsohne die Handlungs- umd Umsetzungsfähigkeit einzelner Organisationen.
Bei vielen Wählern dürfte auch die Entscheidung zwischen "weiter wie bisher" oder "Veränderungen müssen her" die Stimmabgabe beeinflussen.
Und oft genug dürfte die Sympathie für die Kandidaten - vermittelt vom schwer zu überlistenden Bauchgefühl - das Zünglein an der Waage sein.
Wen auch immer Sie wählen: Wichtig ist, dass Sie´s tun und an den bevorstehenden Wahlen teilnehmen. Wenn man der Politik und ihren Folgen als Staatsbürger schon nicht entgehen kann, sollte man wenigstens Einfluss darauf nehmen.
Wahlen sind die grundlegendste demokratische Möglichkeit der Einflussnahme,
meint Ihr Fritz R. Stänker


Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

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- Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 28.03.2014 - 09:27Uhr | Zuletzt geändert am 28.03.2014 - 10:29Uhr
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