Kulturraumförderung 2026: Anträge bis 15. Juni möglich
Görlitz, 19. Mai 2025. Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien nimmt ab sofort Anträge für die Kulturraumförderung im Jahr 2026 entgegen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Website www.kulturraum-on.de. Die Frist für alle Förderanträge endet am 15. Juni 2025.
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Fördermöglichkeiten und Fristen
Gefördert werden kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz und der Förderrichtlinie des Kulturraumes vom 19. April 2023. Anträge können auf institutionelle Förderung, Projektförderung sowie Investitionsförderung gestellt werden.
Für Projekte, bei denen ein Sitzgemeindeanteil durch die Stadt Görlitz zu erbringen ist, gilt eine gesonderte Frist: Diese Anträge müssen bis zum 31. Mai 2025 vollständig bei der Kulturverwaltung der Stadt Görlitz, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz, eingereicht werden. Die Übermittlung kann postalisch oder per E-Mail an em.muehle@goerlitz.de erfolgen. Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen werden berücksichtigt.
Digitale Informationsangebote
Zur Unterstützung der Antragsteller bietet der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien zwei digitale Informationsveranstaltungen an: am 20. Mai um 14 Uhr sowie am 22. Mai um 9 Uhr. Die Veranstaltungen richten sich sowohl an Erstantragsteller als auch an Projektträger, die bereits in der Vergangenheit gefördert wurden. Mitarbeitende des Kulturraumes erläutern das Antragsverfahren und beantworten individuelle Fragen. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Nähere Informationen sind auf der Website www.kulturraum-on.de abrufbar.
Strukturmaßnahmen: Antrag bis 15. Juni erforderlich
Für Strukturmaßnahmen einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen ist ein gesonderter Projektantrag erforderlich. Auch dieser muss bis zum 15. Juni 2025 elektronisch eingereicht werden. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen zum Sächsischen Kulturraumgesetz. Für Antragstellung, Mittelabforderung und Abrechnung sind amtliche Formblätter zu verwenden, die beim Kulturraum angefordert werden können.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung unter der Telefonnummer 03581 663 9400 zur Verfügung.
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- Quelle: red / PM Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 19.05.2025 - 01:03Uhr | Zuletzt geändert am 19.05.2025 - 01:10Uhr
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