Milchviehbetriebe nicht mehr gesperrt

Landkreis Görlitz, 11. April 2013. In Milchviehanlagen im Landkreis Görlitz wurde mit dem 9. April 2013 das Verbot des Behandelns und Inverkehrbringens von Rohmilch, Tieren und Fleisch unter Auflagen wieder aufgehoben. Die Auflagen umfassen beispielsweise zusätzliche Untersuchungen und verschärfte Meldepflichten, begleitet von einer weiterhin engmaschigen amtlichen Überwachung.

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Untersuchungsergebnisse sorgen für Entspannung

Hintergrund: Bei Routinekontrollen in zwei Milchviehbetrieben im Landkreis Görlitz waren Mitte März 2013 vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung von Arzneimitteln festgestellt worden. Es wurden sofort Sicherungsmaßnahmen getroffen, um eine Inverkehrbringung möglicherweise arzneimittelbelasteter Lebensmittel zu unterbinden. Außerdem wurde die Entnahme von Milch- und Blutproben veranlasst, die auf Arzneimittelrückstände untersucht wurden.

Die Untersuchungsergebnisse liegen jetzt aktuell vor und haben zu den erwähnten Lockerungen geführt.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 11.04.2013 - 00:31Uhr | Zuletzt geändert am 11.04.2013 - 00:31Uhr
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