Rückruf von Wildschweinfleisch und -wurst
Landkreis Görlitz, 29. März 2013. Wer in der Zeit vom 23. bis zum 27. März 2013 an den Verkaufsmobilen eines Horkaer Unternehmens Wildscheinfleisch oder Wildscheinknacker gekauft hat, sollte die Waren nicht verzehren. Falls jedoch schon geschehen, ist ein Arztbesuch dringend geboten. Hintergrund: Eine mögliche Trichinellen-Infektion.
Wildschweinbratenfleisch und Wildschweinknacker mit Trichinellen verseucht
Das Unternehmen, das im Zusammenhang mit dem eventuell parasitenverseuchten Fleisch, so das Landratsamt Görlitz, keinerlei Schuld trifft, hat in der fraglichen Zeit in Ostsachsen, im Raum Dresden und in Südbrandenburg verkauft.
Konkret wurden der am 23., 26. und 27. März verkaufte Wildschweinbraten und die am 26. und 27. März 2013 unters Volk gebrachte Wildschweinknacker vorsorglich zurückgerufen.
Nach Angaben des Landkreises Görlitz werden mit dem Durchgaren von Fleisch etwa vorhandene Trichinellen zuverlässig abgetötet, sollten die Wildschweinfleischerzeugnisse jedoch nicht ausreichend erhitzt werden, besteht die Gefahr einer Infektion mit den Trichinellen. Verbraucher sollten auf Nummer sicher gehen und die genannten Lebensmittel entsorgen.
Wer aber die Wildschweinfleischerzeugnisse schon gegessen hat, dem wird ein Arztbesuch dringend angeraten. Ein Trichinenweibchen gebärt im menschlichen Körper fünf bis zehn Tage nach der Infektion immerhin bis zu 1.500 Larven..
Die behördlichen Ermittlungen dauern an.
Information des Bundesinstituts für Risikobewertung:
Trichinellose – Erkennung, Behandlung und Verhütung
Mehr:
Wurst selbst machen
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- Quelle: red
- Erstellt am 29.03.2013 - 00:06Uhr | Zuletzt geändert am 21.04.2021 - 17:04Uhr
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