Verschärfte Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen ab dem 11. Januar 2021

Verschärfte Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen ab dem 11. Januar 2021Görlitz, 10. Januar 2021. Der Pandemieverlauf ließ keine andere Wahl: Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung auf ihrer Kabinettssitzung vom 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit verschärften Regelungen beschlossen. Berücksichtigt wurden dabei die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin vom 5. Januar 2021. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich dem 7. Februar 2021.

Abb.: Das Komplikationsrisiko der Corona-Schutzimpfung ist wesentlich geringer als das der Erkrankung und der Spätfolgen
Symbolfoto: LuAnn Hunt, Pixabay License
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Stärkere Vorsichtsmaßnahmen zur Infektionsvermeidung

Neben neuen Bestimmungen gelten die Regelungen der bis heute geltenden Verordnung im Wesentlichen weiter.

Neu aufgenommen wurden unter anderem

    • stärkere Kontaktbeschränkungen,
    • Schul- und Kitaschließungen bis zum 7. Februar 2021,
    • was bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beachten ist,
    • Empfehlungen zum mobilen Arbeiten und
    • die Schließung von Solarien, Sonnenstudios, Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen.

Was für die Schulen gilt

Ab dem 18. Januar 2021 soll es lediglich für die Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) wieder Präsenzunterricht geben; alle anderen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit.

Für Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 bis 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

Die Zeit für die Winterferien ist heändert worden. Die Winterferien beginnen nach der Neuregelung am 31. Januar 2021 und enden mit dem 6. Februar 2021 als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert, sie beginnen am 27. März 2021 und enden – wie bereits ursprünglich geplant – am 10. April 2021.

Mehr:
Der genaue Wortlaut der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung sind unter www.coronavirus.sachsen.de einsehbar.


Pandemie-Situation im Landkreis Görlitz per 9. Januar 2021

Gegenüber dem Vortag wurden im Kreis Görlitz bei 148 Erwachsenen und vier Kindern neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Das Infektionsgeschehen ist über den gesamten Landkreis verteilt und unter coronavirus.landkreis.gr einsehbar.
.
Aktuell sind 4.228 Personen erwiesenermaßen infiziert. Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 470,87 je 100.000 Einwohner. 230 Menschen werden momentan im Landkreis Görlitz stationär behandelt, 25 davon intensivmedizinisch. Dem Gesundheitsamt des Landkreises wurden heute weitere 16 Todesfälle von an Covid-19 Erkrankten aus der Zeit vom 25. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 gemeldet. Die sieben Frauen und neun Männer starben im Alter von 63 bis 94 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle, die der Corona-Pandemie zugeordnet werden, im Landkreis Görlitz auf 551.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 12.473 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 7.694 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.

Spätfolgen der Corona-Infektion werden immer deutlicher

Allerdings ist die Genesung von den akuten Symptomen trügerisch, denn die Infektion kann auch bei sehr leichtem Krankheitsverlauf noch nach Monaten zu erheblichen Spätfolgen führen. Das liegt daran, dass sich das Virus über das Blut verteilt und die Blutgefäße – also praktisch jedes Organ – angreift. “Manche klagen über Lungen-, Herz- oder auch Darmbeschwerden, berichtet wird uns aber auch von Schlafstörungen, Konzentrationsmangel, Vergesslichkeit oder Depressionen. Viele Menschen fühlen sich allgemein krank, teils auch ohne klare Symptome”, wird Prof. Dr. Andreas Stallmach, Direktor der Klinik für Innere Medizin IV am Universotätsklinikum Jena unter der Überschrift "Covid-19: Genesen bedeutet nicht geheilt" zitiert. Nach unterschiedlichen Quellen betrifft das 10 bis 20, aktueller sogar bis zu 60 Prozent aller mit SARS-CoV-2 Infizierten. Im Deutschlandfunk-Interview beschrieb Prof. Dr. Stallmach die Corona-Infektion als eine Blutvergiftung mit teils gravierenden Langzeitschäden.

Wer sich mit SARS-CoV-2 infiziert hat, sollte über seine gesundheitlichen Beschwerden ein sogenanntes Corona-Tagebuch führen, in dem er oder sie die Art, die Intensität und die Zeiten, zu denen sie auftreten, festhält. Das hilft unter Umständen nicht nur Ärzten bei der Diagnose, sondern den Betroffenen selbst, mit ihren Einschränkungen besser umzugehen.

Impf-Risiko gering, Risiko bei Infektion dagegen hoch

In Anbetracht des Risikos von sehr ernsten Spätfolgen einer Corona-Infektion – Mediziner sprechen vom Long- oder Post-Covid-Syndrom – dürften die gesundheitlichen Risiken der Corona-Schutzimpfung vergleichsweise sehr gering sein. Das Wirkprinzip des Biontec/Pfizer-Impfstoffs wird bereits seit immerhin fünf Jahren praktisch angewendet.

Mehr:
Informationen zur Corona-Schutzimpfung und wie man einen Impftermin erhält hat der Freistaat Sachsen auf der Webseite Coronavirus in Sachsen zusammengestellt.

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  • Quelle: red | Foto: huntl / LuAnn Hunt, Pixabay License
  • Erstellt am 10.01.2021 - 13:09Uhr | Zuletzt geändert am 10.01.2021 - 13:39Uhr
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