Hinweise für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten
Görlitz, 16. November 2020. Nach der Sächsischen Corona-Quarantäne Verordnung müssen sich Einreisende aus Risikogebieten unverzüglich und auf direktem Weg in ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine für die Quarantäne – sprich Absonderung von anderen Personen – geeignete Unterkunft begeben und sich dort zehn Tage lang ständig von anderen isolieren.
Sich selbst informieren ist Pflicht
Wer einreist, muss sich selbst über die Quarantänepflicht informieren und entsprechend absondern, ohne dass dies gesondert angeordnet werden müsste. Außerdem müssen sich die Einreisenden unverzüglich beim Gesundheitsamt melden. Dazu steht Einreisenden auf dem Land-, See- oder Luftweg seit dem 8. November 2020 eine bundesweit einheitliche digitale Einreiseanmeldung zur Verfügung.
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, muss stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform erfolgen. Sollte auch die althergebrachte Papiermethode nicht möglich sein, wird um die Übermittlung des Namens und Vornamens, des Geburtsdatums, der Anschrift, von Aufenthaltsdauer und -ort im Risikogebiet, des Tages der Einreise, der Telefonnummer, der persönlichen E-Mail-Adresse an aussteigerkarten@kreis-gr.de oder telefonisch unter 03581 - 6-63-5656.
Mehr:
Alle Informationen für Einreisende aus Risikogebieten (aktuelle Liste der Risikogebiete) sind unter coronavirus.landkreis.gr zusammengefasst.
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- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 16.11.2020 - 15:34Uhr | Zuletzt geändert am 16.11.2020 - 15:54Uhr
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