Coronastagnation im Landkreis Görlitz
Landkreis Görlitz, 20. April 2020. Nanu: Aktuell gibt es im Landkreis Görlitz – wie schon vorgestern – 243 bestätigte Coronavirus-Fälle. Auch die anderen statistischen Werte wie etwa die Zahl der angeordneten Quarantänen sind konstant.
Hinweise zum Dienstbetrieb der Zulassungsbehörde
Zwar bleibt die Landkreisverwaltung an allen Standorten weiterhin für den Besucherverkehr geschlossen, doch die Zulassungsstellen des Landkreises bieten in der aktuellen Situation einen Notbetrieb an, der über eine telefonische Terminvereinbarung geregelt bzw. organisiert wird. Bei der Terminanfrage wird eine Priorisierung nach der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und der Daseinsvorsorge vorgenommen. Diese Regelung gilt sowohl für professionelle Antragsteller (Autohäuser, Zulassungsdienste) als auch für Privatkunden.
Dieser Notdienst wird in allen Außenstellen zu den nachfolgend genannten Zeiten angeboten. Die Umstellung auf Terminvergabe ist notwendig, da voll besetzte Warteräume in diesen Tagen nicht zu vertreten sind. Anträge ohne vorher telefonisch vereinbarten Termin werden nicht bearbeitet.
Seit heute, dem 20. April 2020, werden Termine für Neuzulassungen, Umschreibungen, die Erstzulassung von Gebrauchtfahrzeugen, Wiederzulassungen, Änderung von Halter- und Technikdaten, Umkennzeichnungen, Kurzzeitkennzeichen und Oldtimerzulassung vergeben. Dabei wird nach Dringlichkeit priorisiert. Zusätzliche Nachweise sind nicht erforderlich. Die Hotline der Zulassungsbehörde (Standort Niesky: 03581 663-5242, Standort Zittau: 03581 663-5239, Standort Görlitz: 03581 663-5220) ist wie folgt erreichbar:
- Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr
- Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr
- Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
- Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Die Autohäuser sowie Zulassungsdienste werden gebeten, die Vorgänge im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu sammeln und somit eine tägliche Vorsprache weitestgehend zu vermeiden. Des Weiteren besteht für Gewerbetreibende die Möglichkeit, dass bei mehreren Vorgängen die Unterlagen abgegeben und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden können. Für die Abgabe von Unterlagen ist ebenfalls eine Terminvergabe unter den oben genannten Telefonnummern erforderlich.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Verfügbarkeit von Schilderprägediensten derzeit stark eingeschränkt ist. Daher kann der Abschluss des Zulassungsverfahrens – trotz Terminvergabe – nicht garantiert werden. Es ist damit zu rechnen, dass der Abschluss der Antragsbearbeitung erst bei entsprechender Verfügbarkeit der Schilderprägedienste erfolgen kann. Alternativ können Kennzeichen auch online bestellt werden.
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Ein aktuelle Zusammenfassung stellt markersdorf.de bereit.
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- Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 20.04.2020 - 15:59Uhr | Zuletzt geändert am 20.04.2020 - 16:26Uhr
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