H5/N1 - die Gefahr bleibt
Berlin. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, wurde aufgrund der aktuellen Gefahreneinschätzung der ABAS-Beschluss 608 "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren" angepasst. ABAS steht für "Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe".
Beschäftigte besser geschützt
Ein Ausbruch der durch H5/N1-Viren hervorgerufenen hochpathogenen aviären Influenza ist auch in Deutschland nicht auszuschließen, da eine Einschleppung in Nutzgeflügelbestände über Wild- bzw. Zugvögel und ggf. auch über illegalen Handel erfolgen kann. Der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe hat deshalb auf der Grundlage der praktischen Erkenntnisse aus dem Auftreten der Vogelgrippe im letzten Frühjahr seinen Beschluss 608 zu den speziellen Schutzmaßnahmen aktualisiert.
Die Infektionsgefahr durch hochpathogene aviäre Influenza Viren (HPAIV), insbesondere H5/N1, wird für den Menschen derzeit zwar als gering angenommen und setzt einen direkten, intensiven Kontakt mit den Viren voraus. Das Risiko darf aber vor dem Hintergrund der weltweit aufgetretenen Erkrankungs- und Todesfälle durch H5/N1 Viren nicht vernachlässigt werden.
Darüber hinaus wird dem Virus das Potential für eine weitere Anpassung an den Menschen und damit für die Bildung eines neuen Pandemievirus zugesprochen. Eine Infektion freilebender Wildvögeln und Ausbrüche der Erkrankung in Wirtschaftsgeflügelbeständen betrifft die Belange des Arbeitsschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, und des allgemeinen Infektionsschutzes gleichermaßen und macht geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich.
Der Beschluss 608 gibt Hilfestellung bei der Beurteilung der Gefährdung und der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der exponierten Personen. Mit den beschriebenen Maßnahmen wird gleichzeitig einer Verschleppung der Krankheitserreger vorgebeugt, so dass die Regelungen den drei genannten Schutzzielen gleichzeitig Rechnung tragen.
ABAS-Beschluss 608:
http://www.baua.de/nn_12390/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/Beschluss-608-Februar-2007.pdf


-
Was ist Radon und warum ist es gefährlich?
Görlitz, 21. Juli 2025. Es ist geruchlos, farblos und unsichtbar – und doch gilt Radon na...
-
Wenn die Pflege zur finanziellen Belastung wird
Görlitz, 4. Juli 2025. Eine plötzliche Pflegebedürftigkeit wird schnell zur emotional...
-
Afrikanische Schweinepest im Landkreis Görlitz vorerst besiegt
Görlitz, 4. Juli 2025. Der Landkreis Görlitz den letzten bestätigten Fall der Afrikan...
-
Kollagen als Nahrungsergänzung: Welche Vorteile bietet es für den Körper?
Görlitz, 4. Juli 2025. Kollagen ist ein körpereigenes Eiweiß und zählt zu ...
-
Technologischer Fortschritt in der Chirurgie: Wie neue Instrumente die Gesundheitsbranche verändern
Görlitz, 25. Juni 2025. In den letzten Jahren gab es in der Gesundheitsbranche einen Aufwä...
- Quelle: /red
- Erstellt am 21.02.2007 - 12:28Uhr | Zuletzt geändert am 21.02.2007 - 12:36Uhr
Seite drucken