Hospitalstiftung Stadt Görlitz sucht Projektvorschläge
Görlitz. Die Hospitalstiftung Stadt Görlitz fordert wieder auf, Projektvorschläge einzureichen. können wieder Projektvorschläge eingereicht werden - allerdings nur für Projekte, die in Trägerschaft steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Bis zum 28. Juni 2011 hofft die Hospitalstiftung Stadt Görlitz auf möglichst viele kreative Bewerbungen und Projektunterlagen.
Klare Kriterien
Eingereicht werden können Vorschläge, die folgenden Satzungszwecken entsprechen:
/1/
Jugend- und Altenhilfe, insbesondere verwirklicht durch Jugendbetreuung, Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie Bildung und Erziehung einschließlich sinnvoller Freizeitgestaltung für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und durch Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen im Rentenalter am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
/2/
Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO.
/3/
Behindertenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. AO.
/4/
Förderung des Wohlfahrtswesens.
/5/
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.
Die Antragsunterlagen sollen eine Beschreibung des Vorhabens und die veranschlagten Kosten beinhalten.
Steuerbegünstigte Körperschaften werden gebeten, dem Antrag den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes beizufügen.
Die zu fördernden Projekte dürfen nicht wesentlich über den räumlichen Bereich der Stadt Görlitz hinauswirken.
Nach der Einreichung der Vorschläge erfolgt eine Zuschlagserteilung durch das Stiftungsgremium.
Die Hospitalstiftung Stadt Görlitz ist eine rechtsfähige kommunale örtliche Stiftung bürgerlichen Rechts und verfolgt steuerbegünstigte Zwecke.
Anträge bis zum 28. Juni 2011an:
Hospitalstiftung Stadt Görlitz
c/o Große Kreisstadt Görlitz
Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz
oder mit der Deutschen Post:
PF 300131, 02806 Görlitz
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- Quelle: red
- Erstellt am 14.05.2011 - 10:31Uhr | Zuletzt geändert am 14.05.2011 - 10:41Uhr
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