Veranstalter für Walpurgisfeuer 2010
Görlitz, 24. februar 2010. Ein schönes Beispiel dafür, wie so manche Volkstradition zum Verwaltungsakt wird, liefert das sogenannte Walpurgis- oder Hexenfeuer. So sucht die Görlitzer Stadtverwaltung für den Abend des 30. April 2010 wieder zuverlässige Veranstalter, die in Eigenregie ein solches Feuer entfachen wollen. Aber kein Feuer öhne Löschmittel, deshalb wird zur Bedingung gemacht, dass während der Veranstaltung eine angemessene gastronomische Betreuung erfolgt. Bewerber für die öffentlich zugänglichen Feuer können Vereine, Ortsteile, Interessengruppen u.a.m. sein.
Foto: © BeierMedia.de
Beantragen - Genehmigen - Abbrennen
Die Veranstalter müssen über eine geeignete Fläche zum Durchführen des Feuers verfügen. Ebenso muss eine kontrollierte Brenngutannahme sichergestellt werden können und gewährleistet sein, dass die Feuerstelle bis zum vollständigen Abbrennen beaufsichtigt wird. Als Brenngut ist nur naturbelassenes Holz erlaubt. Wer nun Interesse hat, Walpurgisfeuerveranstalter zu sein, muss folgende Angaben machen: - Antragsteller mit Ansprechpartner und Telefonnummer - Verantwortliche Person, die am 30. April 2010 vor Ort sein wird (mit Tel.-Nr.) - Standort mit Lageskizze - bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Eigentümers/ Besitzers - Angaben zu brandschutztechnischen und ordnungsrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen - Angaben zur gastronomischen Verpflegung (Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke muss vorhanden sein oder noch eingeholt werden) - Zeitpunkt (Beginn und vorgesehenes Ende) der Veranstaltung. (Bei Veranstaltungen die länger als 22:00 Uhr gehen, wird zusätzliche eine Genehmigung zur Ausnahme der Nachtruhe bis 24:00 Uhr gemäß § 26 Polizeiverordnung erteilt.) - Annahmetermine für das Brenngut Termin! Die Anträge sind bis zum 19. März 2010 schriftlich bei der Stadtverwaltung Görlitz, Ordnungsamt, Hugo-Keller-Str. 14, 02826 Görlitz, einzureichen. Genehmigt? Die Stadtverwaltung entscheidet an Hand der gesetzlichen Bestimmungen und nach Prüfung der örtlichen Gegebenheit, welche Walpurgisfeuer zugelassen werden. Informieren! Telefonische Auskünfte erteilt das Ordnungsamt unter den Rufnummern 03581 - 67-1836 oder 67-1522.



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- Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
- Erstellt am 24.02.2010 - 09:49Uhr | Zuletzt geändert am 09.04.2025 - 12:21Uhr
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