Bezahlkarte ersetzt Bargeld
Görlitz, 6. Juni 2024. Seit dem 1. Juni 2024 werden im Landkreis Görlitz Bezahlkarten an Asylsuchende ausgegeben. Mitarbeiter der Leistungsgewährung Asyl der Ausländerbehörde haben bereits die ersten 50 Karten an Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Görlitz verteilt. Bis Ende Juli sollen alle über 900 Asylsuchenden in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises ausgestattet werden.
Übergabe der neuen Bezahlkarte an Asylsuchende in Görlitz.
Foto: DRK Kreisverband Görlitz Stadt und Land e.V.
Verteilung der Bezahlkarten
Die neuen Bezahlkarten wurden zuerst an die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte in Görlitz, Zittau, Niesky, Boxberg/O.L. und Löbau verteilt. 50 Asylsuchende erhielten ihre Karten in Görlitz. Bis Ende Juli sollen alle Asylsuchenden in landkreiseigenen Unterkünften die Karten erhalten. Danach folgen etwa 815 Personen in dezentraler Unterbringung.
Die Verteilung erfolgt schrittweise. Rund 450 Karten wurden vorbereitet, da pro erwachsene Person eine Karte ausgegeben wird. „Unser Ziel ist es, den Asylsuchenden den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr zu erleichtern und gleichzeitig die Verwaltung zu entlasten“, so ein Sprecher der Ausländerbehörde.
Funktionsweise und Nutzen der Bezahlkarte
Die Bezahlkarten werden mit einem Guthaben gemäß den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylBG) aufgeladen. Die Karten ermöglichen Einkäufe im gesamten Freistaat Sachsen. Monatlich können bis zu 50 Euro in bar abgehoben werden. Überweisungen, Online-Zahlungen oder Geldtransfers sind nicht möglich, mit Ausnahmen für ÖPNV-Verträge und Mobilfunkverträge.
Die Bezahlkarte ist für die Nutzer kostenfrei und bietet insbesondere Menschen ohne eigenes Konto Zugang zu bargeldlosen Transaktionen. Dies soll auch die Arbeitsabläufe in der Ausländerbehörde effizienter gestalten. „Mit der Einführung der Bezahlkarten modernisieren wir die Leistungsgewährung und erleichtern den Alltag der Asylsuchenden“, so der Sprecher weiter.
Weiterer Ablauf und Ausblick
Nach der vollständigen Verteilung in den Gemeinschaftsunterkünften werden die dezentral untergebrachten Familien und Einzelpersonen ihre Bezahlkarten erhalten. Im Landkreis Görlitz leben derzeit etwa 1.770 Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Die Einführung der Bezahlkarten ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Asylsuchenden und zur Optimierung der Verwaltungsprozesse.
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- Quelle: red / Landratsamt Görlitz
- Erstellt am 30.05.2024 - 22:20Uhr | Zuletzt geändert am 06.06.2024 - 08:43Uhr
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