Inklusion im Landkreis Görlitz: Förderprogramme zur Stärkung des Gemeinwesens

Inklusion im Landkreis Görlitz: Förderprogramme zur Stärkung des Gemeinwesens

Görlitz, 2. August 2023. Der Landkreis Görlitz stellt Weichen für eine verbesserte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. In einem bedeutenden Schritt zu einem inklusiveren Gemeinwesen werden Projekte gefördert, die die Selbstbestimmung und Teilhabe dieser Bevölkerungsgruppe stärken.

Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe: Der Landkreis Görlitz fördert Inklusionsprojekte.

Foto: Sabine GENET from Pixabay

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Inklusionsprojekte gefördert

Das Ziel dieser Fördermaßnahme liegt darin, den Zugang zu gesellschaftlichen und politischen Aktivitäten zu erleichtern. Bis zum 31. August 2023 haben alle, die sich an dieser Initiative beteiligen möchten, die Möglichkeit, ihre Förderanträge beim Amt für Infrastruktur und Mobilität des Landkreises Görlitz einzureichen. Eine breite Palette von Projekten kommt dabei für eine Förderung infrage, solange sie die Inklusion und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen fördern. Dabei können sowohl bereits bestehende als auch neu zu entwickelnde Angebote berücksichtigt werden.


Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung


Die Förderung geht über bloße Angebote hinaus und umfasst auch Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, ein besseres Verständnis und eine größere Wertschätzung für die Herausforderungen zu fördern, denen diese Bevölkerungsgruppe gegenübersteht. Dabei ist eine besondere Stärke der Initiative, dass die Projekte bestenfalls nicht nur für, sondern auch von und mit Menschen mit Behinderungen konzipiert werden.


Bewerberkreis und Förderkriterien


Anträge können von einer Vielzahl von Akteuren gestellt werden, darunter gemeinnützige Vereine und Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kommunen sowie Privatpersonen. Bei einer Bewilligung des Antrags können 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden, wobei der Mindestzuschuss 500 Euro beträgt. Es können Zuschüsse für unterschiedlichste Kosten gewährt werden, von Druck- und Materialkosten bis hin zu Honorar- und Dolmetscherkosten.


Die Auswahl der Projekte obliegt dem Landkreis Görlitz, wobei die Beauftragte und der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung aktiv beteiligt sind.


Informationen und Unterlagen zur Antragstellung sind auf der Website www.inklusion.landkreis.gr erhältlich. Für weitere Auskünfte steht das Amt für Infrastruktur und Mobilität des Landkreises Görlitz telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Fachliche Fragen können direkt an Elvira Mirle, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Görlitz, gerichtet werden.


Die bereitgestellten Fördermittel basieren auf dem vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushalt. Mit dieser Initiative unterstreicht der Landkreis Görlitz sein Engagement für ein inklusives Gemeinwesen, in dem alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt teilhaben können.

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  • Quelle: red / Landratsamt Görlitz
  • Erstellt am 28.07.2023 - 20:10Uhr | Zuletzt geändert am 02.08.2023 - 21:48Uhr
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