Steuern zahlen ist die erste Bürgerpflicht!

Steuern zahlen ist die erste Bürgerpflicht!Görlitz, 12. Oktober 2021. Von Thomas Beier. Wer es liebt, in erstaunte oder ungläubig dreinschauende Gesichter zu sehen, braucht nur zu verkünden, er zahle seine Steuern gern. Das funktioniert übrigens besonders gut gegenüber Steuerberatern und Unternehmerkollegen.

Abb.: Der Inhalt dieses Beitrags steht in keinerlei Bezug zu Mercedes-Benz. Generell werden Autos erschwinglicher, wenn man sie als Geschäftswagen steuerlich in Ansatz bringen kann.
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Steuern würden erträglicher, wenn die Ausgabenpolitik nachvollziehbarer wäre

"So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist!", lautet ein unvollständiges Zitat, das gleich mehrfach in der Bibel zu finden ist. Als der deutsche Kaiser vor bereits mehr als hundert Jahren abgedankte, ist an seine Stelle der demokratische Staat getreten. Nun wird niemand ernsthaft anzweifeln, dass ein Staatsgebilde nötig ist und in einer Demokratie mit seiner Gewaltenteilung allen zugute kommt. Ebenso sicher ist, dass so ein Staatswesen auch finanziert werden muss – und zwar von den Bürgern des Staates, wem sonst?

Macht und Ohnmacht der Steuerzahler

So kann es nur gut sein, mit seinem Steuergeld einen guten und handlungsfähigen demokratischen Staat zu unterstützen, insofern er mit den Einnahmen, die der Fiskus ihm beschert, verantwortungsvoll umgeht. Diese Einschränkung ist für viele Steuerzahler sicherlich der wunde Punkt: "Wofür die wieder das Geld rausschmeißen!", ist längst zum geflügelten Wort geworden. Das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler e.V. listet konkrete Fälle auf, in denen die Verschwendung öffentlicher Mittel unterstellt wird. Der Einfluss des einzelnen Steuerzahlers auf Missstände geht allerdings gegen Null, was bei manchem ein Gefühl von Ohnmacht auskommen lässt.

Anders in den Kommunen, in deren Kassen etwa die Hundesteuer und die Gewerbesteuer der Unternehmen fließen. Hier hat man als Steuerzahler oder gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer recht einfach die Möglichkeit, in der Fragestunde einer Stadt- oder Gemeinderatssitzung bestimmte Ausgaben zu hinterfragen. Außerdem besteht auf kommunaler Ebene am ehesten die Möglichkeit, selbst zu kandidieren und als gewählter Rat die Kommunalpolitik zu beeinflussen.

In Markersdorf bei Görlitz etwa sind Haushalt und Ausgabenpolitik überschaubar, was den – Wer würde es leugnen? – Schmerz der Steuerzahlung stark abmildert. Insofern sind Diskussionen über Steuervermeidungsstrategien, wie sie bestimmte Großunternehmen praktizieren, für ein relativ kleines Gemeinwesen eher kontraproduktiv. Außerdem ist es grundfalsch, unternehmerische Entscheidungen allein an steuerlichen Erwägungen und Fördermöglichkeiten festzumachen – zwar spielen solche Betrachtungen stets eine wichtige Rolle, aber kein Unternehmen kann sich auf Dauer gut entwickeln oder überhaupt existieren, wenn es nur auf Steuereinsparungen und Fördermittel setzt.

Unternehmen als bedeutende Steuerzahler

Für Unternehmen läuft das grundsätzlich anders. Gewinne – ohne die ein Unternehmen weder investieren noch dauerhaft existieren kann – werden grundsätzlich versteuert, andererseits können betrieblich veranlasste Kosten von der Steuer abgesetzt werden, indem sie vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden. Dabei sind direkt abzugsfähige Kosten wie etwa für Geringwertige Wirtschaftsgüter – kurz GWG genannt – von den Abschreibungen zu unterscheiden. Aktuell ist es so, dass spätestens ab Ausgaben von mehr als 800 Euro netto – sprich ohne Mehrwertsteuer – abzuschreiben ist, die betreffende Investitionsausgabe also nur verteilt auf mehrere Jahre steuerlich angesetzt werden kann. Betriebswirtschaftlich ist die Abschreibung dafür gedacht, mit dem unversteuerten Gewinn die nächste Ersatzinvestition anzusparen, jedenfalls theoretisch. Praktisch kann die Nutzungsdauer einer Investition wesentlich kürzer oder länger als die Dauer der steuerlichen Abschreibung sein.

Für Unternehmer wie übrigens für private Haushalte auch, die steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen möchten, gilt es, dabei nicht in die Falle der Steuervermeidung um jeden Preis zu tappen. Wichtig ist dabei eine sorgfältige Buchführung beziehungsweise zeitnahe und richtige Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Aufbewahrung der damit im Zusammenhang stehenden Belege. Kommt es hier zu Ungereimtheiten oder anderen Auffälligkeiten, wird bei einer Prüfung durch das Finanzamt sicherlich nachgefragt.

Ein beliebtes Thema ist dabei das Fahrtenbuch, das steuerlich gesehen für unterschiedliche Zwecke geführt werden kann oder muss. Dabei geht es einerseits um den über eine gewisse Zeit zu erbringenden Nachweis, dass ein Kfz zu mehr als 50 Prozent geschäftlich genutzt wird, damit es einer günstigeren Pauschalversteuerung unterworfen werden kann. Dieses sogenannte Dienstwagenprivileg steht inzwischen in der Kritik, weil die im Gegenzug zur Pauschalversteuerung stehende Abzugsmöglichkeit aller in Verbindung mit dem Fahrzeug entstehenden Kosten teure und spritfressende Fahrzeuge in den Augen vieler begünstigt. Darüber kann man diskutieren, weil die Pauschalversteuerung stets vom Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs ausgeht und sich nach dem Ende der Abschreibungsdauer vor allem bei wenig genutzten Fahrzeugen als durchaus teuer erweisen kann. Andererseits kann ein Fahrtenbuch dazu dienen, geschäftliche und private Fahrten zwecks Kostenaufteilung zu erfassen oder nur die geschäftlichen Fahrten aufzuzeichnen, um mit der sogenannten 30-Cent-Regel eine steuerliche Kilometerpauschale geltend zu machen.

Naheliegend ist, dass das Finanzamt großen Wert auf genaue und vollständige Aufzeichnungen legt, wozu beispielsweise neben dem Zweck der Fahrt und den aufgesuchten Personen auch neben Start- und Endpunkt auch die Route gehört und selbstverständlich auch der Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt, die Länge der Fahrtstrecke und Datum sowie Start- und Endzeit. Wer dabei systematische Fehler vermeiden möchte, die unter Umständen zu einer Nichtanerkennung des Fahrtenbuches führen, sollte sich zu dem Thema durchaus von einem zur Steuerberatung befugten Ansprechpartner beraten lassen.

Tipp:
Angesichts der umfangreichen Aufzeichnungspflichten ist die Führung eines Fahrtenbuches, die grundsätzlich handschriftlich und zeitnah erfolgen muss, oftmals einfach nur lästig. Doch statt deshalb darauf und den steuerlichen Vorteil zu verzichten, kann man ein vom Finanzamt anerkanntes elektronisches Fahrtenbuch nutzen, das alle Fahrzeugbewegungen automatisch aufzeichnet und später am PC mit den nötigen Angaben vervollständigt werden kann. Besonders praktisch ist das übrigens für Unternehmen, wenn es Mitarbeiter mit der Führung eines handschriftlichen Fahrtenbuchs nicht so genau nehmen. Und dass sich Fahrzeuge bei bestimmten Fahrtenbuchgeräten auch orten lassen, ist ein gern gesehener Nebeneffekt.

Unterm Strich

Steuerliche Aspekte und Fördermöglichkeiten generell im Blick zu behalten, das ist neben der Steuerehrlichkeit ein Anspruch an alle Steuerbürger und Unternehmen. Davon unabhängig aber müssen Sinn und Zweckmäßigkeit einer Anschaffung oder Investition stets hinterfragt werden, denn im Einzelfall kann der Verzicht auf steuerliche Effekte oder Fördermittel der durchaus bessere Weg sein.

Kulturzuschlag:
Bete und arbeite, sei nicht faul,
zahl’ deine Steuern und halte dein Maul!

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  • Quelle: Thomas Beier | Foto: Free-Photos, Pixabay License
  • Erstellt am 12.10.2021 - 11:47Uhr | Zuletzt geändert am 12.10.2021 - 13:30Uhr
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