Was gehört in eine Vereinssatzung?
Görlitz, 7. Oktober 2020. "Da gründen wir einen Verein", hört man nicht selten, wenn sich Gleichgesinnte mit gleichen Anliegen zusammenfinden. Formal ist eine Vereinsgründung, wenn man sich an die Regeln hält, nicht schwierig, doch die Konsequenzen zeigen sich erst später. Zu den wichtigsten Weichenstellungen eines Vereins gehört die Satzung. Die ist beispielsweise entscheidend, wenn es um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt geht. Für Vereine ist das immer wieder ein schwieriges Kapitel.
Oberlausitzer Kreissportbund bietet Schulung
Thema: Ratgeber

Guter Rat muss nicht teuer sein, kann aber teure Erfahrungen ersparen. Ratschläge und Tipps aus Wirtschaft, Finanzen, Heimwerken, Haushalt, Gesundheit und Ernährung, Erziehung und zum Verhalten.
Um Vereinen – nicht nur aus dem Sportbereich – unter die Arme zu greifen, bietet der Oberlausitzer Kreissportbund am 15. Oktober 2020 in Niesky eine Vereinsschulung "Vereinssatzung von A-Z" an. Referent ist der Vereinsrecht- und Satzungsexperte Stefan Wagner von der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
Das Seminar ist sehr praktisch angelegt, denn unter der Anleitung von Wagner haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre eigene Vereinssatzung zu analysieren und steuer- sowie vereinsrechtlich auf den aktuellen Stand zu bringen.
Weitere Informationen zu der Schulung können Sie der beigefügten Ausschreibung entnehmen. Die Schulung steht auch Vereinsvertretern von außerhalb des organisierten Sports offen.
Informationen:
Henning Kirchner,
Bildungsreferent und Vereinsberater beim Oberlausitzer Kreissportbund



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- Quelle: red
- Erstellt am 07.10.2020 - 04:37Uhr | Zuletzt geändert am 07.10.2020 - 04:57Uhr
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