Bürgerräte der Görlitzer Südstadt machen Tempo

Görlitz, 4. Mai 2016. Die Einwohner der Görlitzer Südstadt, einem der acht Görlitzer Bürgerbeteiligungsräume, sind aufgerufen, ihre Vorschläge für die Verwendung des Bürgerhaushaltes bis Ende Mai bei ihren Bürgerräten einzureichen. Von denen werden die Anregungen und Wünsche zusammentragen. Letztendlich endscheiden die Bürgerräte dann, welche Vorschläge und Ideen mit dem zur Verfügung stehenden Budget verwirklicht werden sollen.

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Projektvorschläge bis Ende Mai einreichen

Thema: Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Lokalpolitik ist im besonderen Maße bürgernahe Politik. Wie gut sie gelingt hängt wesentlich davon ab, wie Stadträte und Verwaltung kommunizieren und wie intensiv sich die Bürger einbringen, beispielsweise im Zuge der Bürgerschaftlichen Beteiligung. In Görlitz soll es deren Ziel sein, dass die Bürger über die wichtigsten Projekte und Entscheidungen ihrer Stadt informiert werden sowie sich aktiv an politischen Entscheidungen beteiligen können und somit bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes mitwirken. Dabei sollen Beteiligungsräume es den Einwohnern ermöglichen, in einem definierten Rahmen und Verfahren Entscheidungen für ihr unmittelbares Wohnumfeld zu treffen.

Die Görlitzer Südstadt hat seit dem 14. Dezember 2015 einen Bürgerrat. Dieser ist damals auf einer Bürgerversammlung für zwei Jahre gewählt worden.

Mit der Bürgerbeteiligung wird den Bewohnern in den Beteiligungsgebieten der Stadt Görlitz die Möglichkeit gegeben, mehr Einfluss auf Entscheidungsprozesse, die ihr Wohnumfeld betreffen, zu nehmen. Immerhin entscheiden die Bürgerräte über die Verwendung eines jährlichen Budget in Höhe von einem Euro je Einwohner.

Stammtisch monatlich

Einmal im Monat lädt der Bürgerrat der Südstadt zum öffentlichen Stammtischtermin - immer am ersten Mittwoch im Monat um 19 Uhr in der Gaststätte "Alte Freundschaft" auf der Biesnitzer Straße 29 am Bebelplatz.

Projektvorschläge einreichen!

Bis zum 31. Mai 2016 können Vorschläge, wie das Budget des Bürgerrats in Höhe von einem Euro pro Einwohner des Beteiligungsraums verwendet werden soll, schriftlich

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