Bundesrat lässt ELENA sterben
Berlin. Nicht alles, was informationstechnisch machbar scheint, ist auch sinnvoll oder praktikabel. Am 4. November 2011 hat der Bundesrat beschlossen, das ELENA-Verfahren, das die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle regelt, abzuschaffen. Noch vor Jahresende 2011 sollen mit dem "Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)" vor allem kleinere Unternehmen entlastet werden.
Arbeitnehmerdaten sollen unverzüglich gelöscht werden
Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler sieht das "Vorwärts Kameraden, wir marschieren zurück!" positiv und verkündet: "Die Einstellung ist eine gute Nachricht, vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen Unternehmen. Die Wirtschaft wird von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung durch Papierbescheinigungen und elektronische Meldungen befreit. Es bietet sich nun die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss vermieden werden."
Der Bundestag hatte das k.o. für ELENA Ende September 2011 beschlossen. Nun muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung können die Arbeitgeber aufatmen: Ab diesem Zeitpunkt sind sie von den elektronischen Meldepflichten befreit. Arbeitnehmerdaten werden dann mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.



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- Erstellt am 06.11.2011 - 11:44Uhr | Zuletzt geändert am 06.11.2011 - 11:51Uhr
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