Jetzt schon mit weniger Genossen
Berlin. Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes tritt heute in Kraft. An Stelle von sieben reichen nun drei Genossenschafter zur Gründung einer e.G. aus.
Genossenschaftsgesetz novelliert - jetzt noch attraktiver für den Mittelstand
"Genossenschaften haben Zukunft. Das neue Gesetz macht die Genossenschaft gerade für mittelständische Klein- und Kleinstbetriebe attraktiv", gibt sich Bundeswirtschaftsminister Michael Glos anlässlich der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, das heute in Kraft tritt, optimistisch.
Genossenschaften waren und sind ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und ein bedeutender Arbeitgeber. In der Vergangenheit waren sie eher in traditionellen Geschäftsfeldern zu finden. Zunehmend greifen aber auch neue Branchen auf diese Rechtsform zurück, gründen Genossenschaften mit innovativen Geschäftsideen oder bieten branchenübergreifend Produkte und Dienstleistungen an. Im Handwerk beispielsweise bieten Handwerkergenossenschaften Leistungen im Aus- oder Umbau aus einer Hand an und können so unterschiedliche Gewerke mit einem einheitlichen Ansprechpartner abdecken.
Der Schwerpunkt der Reform liegt darin, Anreize für Neugründungen und Erleichterungen für bestehende kleinere und Kleinstgenossenschaften zu schaffen. So können zukünftig bereits drei Personen eine Genossenschaft gründen. Bislang waren hierfür mindestens sieben Genossen notwendig. Kleinstgenossenschaften bieten sich für viele Formen des Zusammenwirkens an, wie zum Beispiel in der Produktion und im Einkauf. Zudem wurden im Rahmen der Reform Erleichterungen für schon bestehende Genossenschaften geschaffen.
Mehr:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Internet
http://www.bmwi.de


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- Quelle: /BMWI
- Erstellt am 18.08.2006 - 20:11Uhr | Zuletzt geändert am 18.08.2006 - 20:51Uhr
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