Fläche für Ansiedlung von Industrie
Görlitz. Im Ortsteil Hagenwerder können Flächen des ehemaligen Kraftwerks für Industrieansiedlungen genutzt werden.
Bebauungsplan für Werk 3 des ehemaligen Kraftwerks Hagenwerder
Es hat zwei Jahre intensiver planerischer Aktivitäten gekosten, bis der Bebauungsplan Nr. 44B „VEAG-Südgelände“, welcher einen Teil der Flächen des Werkes 3 des ehemaligen Kraftwerkes Hagenwerder umfasst, durch das Dresdner Regierungspräsidium genehmigt wurde. „Das ist ein Ergebnis unserer guten Zusammenarbeit“, schätzten der Oberbürgermeister Joachim Paulick und der Geschäftsführer der Biq Standortentwicklung und Immobilienservice GmbH, Frank Weber, ein. „Durch die konsequente Überplanung des Geländes des ehemaligen Kraftwerkes haben wir eine solide Grundlage für die Umstrukturierung und Reaktivierung von Flächenpotenzialen für die industrielle und gewerbliche Ansiedlung geschaffen. Investoren können nun Flächen mit konkretem Baurecht angeboten werden.“, informiert Paulick.
Die Biq GmbH, die in Vertretung der Vattenfall Europe AG für die Vermarktung der nun baureifen Industrieflächen verantwortlich ist, führt bereits erste Gespräche mit Interessenten.
Über zehn Hektar Baufläche wurden im Bebauungsplan als Industriegebiet festgelegt. Das war möglich, weil sich der überplante Bereich nicht direkt in den Kontaktzonen zur Wohnbebauung von Leuba und Hagenwerder/Tauchritz befindet sowie ausreichend Abstand zum Erholungsgebiet Berzdorfer See vorhanden ist. In Fortführung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit, u. a. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „VEAG-Nordgelände“ im Bereich der Werke 1 und 2 des ehemaligen Kraftwerks Hagenwerder, hatten die Stadt Görlitz und für die Vattenfall Europe AG die Biq GmbH einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „VEAG-Südgelände“ abgeschlossen. Darin wurden die gemeinsame Finanzierung der Planungsleistungen und die gemeinsamen Ziele für die Revitalisierung des Standortes festgelegt.
Frank Weber von der Biq GmbH äußerte sich ebenfalls sehr zufrieden über das Ergebnis der Planungsarbeiten: „Es ist ein besonderer Vorteil, dass weitgehend auf das bestehende Erschließungssystem zurückgegriffen werden konnte. Das ermöglicht die sofortige Vermarktung von Flächen ohne größere Erschließungsaufwendungen für den Investor.“
Mit seiner Bekanntmachung am 18. Juli 2006 im Amtsblatt der Kreisfreien Stadt Görlitz trat der Bebauungsplan in Kraft.


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- Quelle: /StVGR
- Erstellt am 12.08.2006 - 07:27Uhr | Zuletzt geändert am 12.08.2006 - 07:27Uhr
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