Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
Dresden. Eine drohende zwangsweise Neuverschuldung Sachsens durch die Hintertür einer bundesweiten Regelung ist vom Tisch. Der Bundesrat hat am 7. Mai 2010 das Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates beschlossen. Darin vorgesehen ist auch eine Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes. Darauf hat vor allem der Freistaat gedrungen: Denn das Gesetz verlangte ursprünglich einen summenbezogenen Nachweis, neben jenem zu den Vorhaben. Diese so genannte Zusätzlichkeit hätte ein kompliziertes Verfahren nach sich gezogen. Der Grund: Diese Zusätzlichkeit hätte hinsichtlich der Investitionsausgaben eines Landes einschließlich der Kommunen nachgewiesen und mit einem Vergleichswert ins Verhältnis gesetzt werden müssen.
Streichung der Zusätzlichkeit gute Nachricht für Sachsen
„Die Streichung der Zusätzlichkeit ist eine gute Nachricht für den Freistaat Sachsen und seine Kommunen“, bestätigte Johannes Beermann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei. Der Vergleichswert hätte sich auf die hohen Investitionsausgaben vor der Krise bezogen. Durch den summenbezogenen Nachweis hätte der Bund die Länder demzufolge faktisch zwingen können, ihr Ausgabenniveau trotz zurückgehender Einnahmen beizubehalten und die fehlenden Einnahmen durch Kreditaufnahmen zu ersetzen.
Auf Basis des Zukunftsinvestitionsgesetzes wurden die zur Verfügung stehenden Fördermittel einschließlich der zusätzlichen Landesmittel und der kommunalen Mittel in Sachsen nahezu vollständig bewilligt. Im kommunalen Bereich wurden rund 508 Millionen Euro (rd. 99,6 Prozent) an Fördermitteln seit Sommer 2009 bewilligt und stehen für Aufträge an Industrie und Handwerk zur Verfügung. 163 Millionen Euro wurden davon bereits ausgezahlt (Stand April 2010) und sind bei den Betrieben angekommen. Die Änderung des Gesetzes hat keine Auswirkungen auf die genehmigten Vorhaben und betrifft nur die Nachweisführung zwischen dem Bund und den Ländern.
„Die Sächsische Staatsregierung hat sich entschieden, weiterhin Investitionen auf höchstem Niveau zu tätigen. Das Investitionsniveau war in Sachsen überdurchschnittlich, und das soll auch so bleiben“, sagte Beermann am Rande des Bundesratsplenums. Auf eine Schuldenaufnahme im Freistaat Sachsen soll weiterhin verzichtet werden. „Die Streichung der summenbezogenen Zusätzlichkeit ist daher weder für die Unternehmen noch für das Handwerk von Nachteil“, ergänzte der Chef der Staatskanzlei.



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- Erstellt am 09.05.2010 - 17:27Uhr | Zuletzt geändert am 09.05.2010 - 17:29Uhr
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