Aufatmen: Investitionszulagengesetz 2007
Berlin | Dresden. Am 20. Juli 2006 wurde das Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit können Unternehmer ab sofort mit förderfähigen Investitionen beginnen. Durch das nach Regierungsangaben zügige Gesetzgebungsverfahren hat sich die Förderlücke zwischen dem Investitionszulagengesetz 2005 und dem Investitionszulagengesetz 2007 auf ein Minimum reduziert.
Die Förderung ostdeutscher Betriebe geht in die Verlängerung.
"Für Investoren in Sachsen besteht somit wieder Planungssicherheit", ist sich der sächsische Finanzminister Horst Metz sicher. Der Freistaat hatte sich immer für die Fortführung der Investitionszulage eingesetzt, da sie eine zielgerichtete Förderung der Wirtschaft ermöglicht und direkt dem Aufbau Ost zu Gute kommt. Mit der Investitionszulage werden schließlich Investitionen im verarbeitenden Gewerbe und bei bestimmten produktionsnahen Dienstleistungen unterstützt.
In einer Vielzahl von Fällen wird die Förderung nach dem InvZulG 2007 der bisherigen Förderung von Investitionen entsprechen, die bisher geltenden Fördersätze nach dem Investitionszulagengesetz 2005 bleiben erhalten. Allerdings gibt es auch einige Änderungen, die zu beachten sind.
Durch das InvZulG 2007 werden nur Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit stärkende Erstinvestitionsvorhaben von ostdeutschen Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen gefördert. Erstmals ist auch das Beherbergungsgewerbe in die Förderung einbezogen. Dazu gehören insbesondere Betriebe der Hotellerie, Jugendherbergen oder Campingplätze. Erstinvestitionen sind beispielsweise Vorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.
Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sowie die Anschaffung und die Herstellung neuer Gebäude des Anlagevermögens. Die Herstellung oder Anschaffung der zu einem Investitionsvorhaben gehörenden einzelnen Wirtschaftsgüter sind nur dann begünstigt, wenn der Investor das Vorhaben nach dem 20. Juli 2006 begonnen hat und die Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2006 angeschafft oder fertig gestellt werden. Diese müssen grundsätzlich für eine Dauer von fünf Jahren zum Betrieb gehören.
Das InvZulG 2007, das mit der Genehmigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft Inkrafttreten kann, gilt für einen Förderzeitraum von 2007 bis 2009.
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- Quelle: /SMF
- Erstellt am 22.07.2006 - 02:13Uhr | Zuletzt geändert am 22.07.2006 - 02:13Uhr
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