Frisches Geld für den Mittelstand

Dresden. Am Dienstag, dem 15. Dezember 2009, hat die Sächsische Staatsregierung auf Initiative von Wirtschaftsminister Sven Morlok in ihrer Kabinettssitzung die Weichen für neue Instrumente der Wirtschaftsförderung gestellt. In Zukunft will der Freistaat Sachsen auf revolvierende Fonds zur einzelbetrieblichen Förderung setzen. Morlok begründet die Neuerung mit zukünftig weiter sinkenden Einnahmen, wenn die Mittel aus Brüssel (Bruxelles) und dem Solidarpakt II weiter zurückgehen.

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Darlehensfonds macht flexible Investitionsförderung möglich

Investitionen in den Wirtschafts- und Forschungsstandort Sachsen sollen auf hohem Niveau weitergeführt werden. Morlok erklärt: „Deshalb wollen wir hier neue Wege gehen. Der Freistaat will mit Hilfe der EU einen Fonds einrichten, aus dem kleine und mittelständische Betriebe in Sachsen Darlehen für ihre Investitionsmaßnahmen erhalten können. Sind die Investitionen erfolgreich und zahlen sich aus, fließen die Mittel direkt in den Fonds zurück. So stehen die zurück gezahlten Darlehen wieder neuen Betrieben zur Investition zur Verfügung.“ Verwaltungsaufwand und Bürokratie blieben gering, die Flexibilität verbessert sich, so die Erwartung an das neue Instrument der Wirtschaftsförderung in Sachsen.

Mit einem geplanten Fondsvolumen von 100 Millionen EUR können nach Schätzung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) rund 300 Darlehen bis Ende 2013 ausgereicht werden. Das Nachrangdarlehensprogramm soll KMU zur Verfügung stehen, die bisher Zugang zur sogenannten GA-Förderung hatten. Durch die Nachrangigkeit haben die Kredite eigenkapitalähnlichen Charakter. Das verbessere Bonität und Rating der Unternehmen, so Morlok.

Auch Investitionsgutscheine, mit denen kleine und mittelere Unternehmen einen besseren Zugang zur Forschungsförderung erhalten, sollen möglich werden.

Auf beide Instrumente, die nun zügig eingeführt werden sollen, hatte sich die Koalition aus CDU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung verständigt. Allerdings ist dazu eine Änderung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen beim EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) notwendig. Auf einen entsprechenden Änderungsantrag, der nach Unterrichtung des Landtags und Zustimmung des Begleitausschusses bei der EU-Kommission gestellt werden soll, hat sich das Kabinett verständigt.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 15.12.2009 - 23:34Uhr | Zuletzt geändert am 15.12.2009 - 23:40Uhr
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