Weniger Bürokratie
Berlin, 10. Juli 2006. Nachdem der Bundestag in der letzten Woche das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft verabschiedet hat, hat heute auch der Bundesrat für den Gesetzentwurf "grünes Licht" gegeben.
Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung des Mittelstandes nimmt letzte Hürde
"Mit diesem Gesetz wird ein erster Schritt zur notwendigen Bürokratieentlastung vor allem für den Mittelstand umgesetzt. Es trägt dazu bei, neue Handlungsspielräume zu eröffnen und die Chancen für mehr Investitionen, Innovationen und Beschäftigung spürbar zu verbessern", so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte. Er machte deutlich, dass der Gesetzentwurf Teil des Programms "Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung" der Bundesregierung ist.
Neben dem Entlastungsgesetz wurde zugleich die Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates verabschiedet. Die Vorarbeiten zur Einführung des Standard-Kosten-Modells in der Bundesregierung sind abgeschlossen und alle Normen sollen bis Ende des Jahres erfasst werden.
Schauerte verwies auf die wesentliche Erleichterung bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. In der Praxis hatte sich gezeigt, dass die seit Jahresbeginn geltende Regelung der Beitragsfälligkeit zu großem, nicht beabsichtigtem Verwaltungsaufwand in den Unternehmen geführt hat. Schauerte: "Dank der nun gesetzlich verankerten Klarstellung kann die Entgeltabrechnung künftig auf einen Termin im Monat konzentriert werden. Dies führt zu erheblichen Entlastungen in den Unternehmen und ist ein positives Beispiel dafür, dass diese Bundesregierung schnell, engagiert und zuverlässig die Themen aufgreift, die den Mittelstand belasten."
Mit dem Gesetz werden insgesamt 18 Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes umgesetzt. Zu ihnen gehören beispielsweise auch die Anhebung der steuerlichen Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro Umsatz oder die Entlastung kleinerer Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe von Statistikpflichten. Darüber hinaus wurde vom Bundeskabinett am 25. April 2006 auch ein Katalog mit 37 Maßnahmen für längerfristige mittelstandsfreundliche Reformvorhaben verabschiedet, darunter die Novellierung des GmbH-Gesetzes und die Reform des deutschen Genossenschaftsrechts mit Ziel, Unternehmensgründungen zu vereinfachen. Weitere Beispiele sind die Vereinfachung des zersplitterten Umweltrechts mit Hilfe eines Umweltgesetzbuches und die Vereinfachung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Schauerte: "Wir sind auf dem richtigen Weg und werden diesen konsequent weiter gehen. Unser Ziel ist es, unmittelbar nach der Sommerpause den Entwurf eines Zweiten Gesetzes mit weiteren konkreten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen vorzulegen."
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- Quelle: /BMWA060707
- Erstellt am 10.07.2006 - 20:18Uhr | Zuletzt geändert am 21.04.2021 - 18:30Uhr
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