Hilfen für Bauern neu geregelt

Sachsen. Sachsens Landwirte können auch künftig bei witterungsbedingten Ertragsausfällen staatliche Hilfen erhalten. Das Kabinett hat Regelungen beschlossen, mit denen alle Bauern unterstützt werden können, die durch Naturkatastrophen, Dürre, Hochwasser oder Tierseuchen in existenzbedrohende Situationen kommen.

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Anpassung an EU-Recht

Die staatliche Hilfe kann dann einsetzen, wenn die durchschnittlichen Erträge der letzten drei Jahre um mehr als 30 Prozent unterschritten werden. Mögliche Fälle sind dabei Naturkatastrophen wie Dürre oder Hochwasser sowie durch Tierseuchen bedingte Schäden und Umsatzrückgänge, soweit diese nicht ausreichend durch die Tierseuchenkasse gedeckt sind. Ziel ist, die Fortführung des bisherigen landwirtschaftlichen Betriebes durch anteilige Zuschüsse zur Liquiditätssicherung neben den eigenen Mitteln und Reserven des Betriebes zu gewährleisten.

Die bis 2008 gültigen Hilfsinstrumente des Freistaates Sachsen für derartige Fälle waren ausgelaufen und mussten an das neue gültige EU-Beilhilferecht angepasst werden. "Diese Gelegenheit haben wir genutzt, um die Liquiditätserhaltung in den Vordergrund zu stellen und der Eigenvorsorge und dem Eigenanteil der betroffenen Unternehmen eine größere Bedeutung zuzumessen", so Sachsens Landwirtschaftsminister Frank Kupfer.

Förderungsempfänger können künftig alle landwirtschaftlichen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform sein.

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  • Quelle: /red | Foto: /BeierMedia.de - Feldweg bei Markersdorf
  • Erstellt am 08.07.2009 - 20:42Uhr | Zuletzt geändert am 08.07.2009 - 20:45Uhr
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