Liquidität kleiner ostdeutscher Betriebe sichern
Dresden | Tartastan. Am Rande seiner Besuchs in Tartastan in Begleitung von 50 Vertretern der sächsischen Wirtschaft hat sich Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) am 25. April 2009 erneut dafür stark gemacht, die geltenden Sonderregelungen der so genannten Istversteuerung für die ostdeutschen Bundesländer zu verlängern, um kleine und mittlere Unternehmen in der Rezession keine zusätzlichen Belastungen aufzubürden. „Mit den Sonderregelungen haben wir ein wirksames und bewährtes Instrument, das insbesondere für den Mittelstand in Krisenzeiten essentiell ist. Deshalb muss es unbedingt über den 31. Dezember 2009 hinaus verlängert werden“, sagte Tillich. „Alles, was wir tun können, um dem Mittelstand Luft zu geben, müssen wir nutzen - die Sonderregelung kann in Zeiten wie diesen Existenzen sichern.“
Tillich will Option der Istversteuerung erhalten
Tillich sagte weiter, es seien gerade die kleinen Betriebe, die durch verzögerte Kundenzahlungen in ernste Probleme geraten könnten, weil hier die Liquiditätspolster für Umsätze der Unternehmen am geringsten seien. Zudem sei zu befürchten, dass diese Betriebe bei einem Auslaufen der Regelung ab dem 1. Januar 2010 oft keine Chance hätten, kurzfristig ihren Kreditrahmen bei den Banken zu erweitern. Tillich: „Mit einer Verlängerung der bestehenden Sonderregel für ostdeutsche Betriebe erhalten wir den Betrieben ihre dringend erforderliche Liquidität.“ Ein Auslaufen der Regelung sei eine vermeidbare Zusatzbelastung für kleine und mittlere ostdeutsche Betriebe, die Jahresumsätze zwischen 250.000 Euro und 500.000 Euro erzielen und im Moment mit gutem Erfolg diese Istversteuerung anwenden würden.
Nach dem geltenden Umsatzsteuerrecht haben Unternehmer grundsätzlich die Mehrwertsteuer für den Monat zu entrichten, in dem sie ihre Leistung erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie hierfür vom Kunden bereits eine Zahlung erhalten haben. Dadurch können in der Praxis zwischen Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt und dem tatsächlichen Geldeingang beim Unternehmer mehrere Monate vergehen. Zur Erleichterung kann hiervon abweichend Unternehmern mit einem Jahresumsatz bis zu 250.000 Euro gestattet werden, die Mehrwertsteuer erst dann zu zahlen, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat (Istversteuerung). In den ostdeutschen Bundesländern gilt noch bis Ende des Jahres 2009 eine abweichende Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Insbesondere Unternehmer mit einer knappen Liquiditätsausstattung profitieren daher von dieser Sonderregelung.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 26.04.2009 - 01:45Uhr | Zuletzt geändert am 26.04.2009 - 01:45Uhr
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