EU-Schuldner leichter zum Zahlen bringen
Europa. Ab sofort können Geldforderungen im europäischen Rechtsverkehr in einem schnellen und einfachen Verfahren - dem Europäischen Mahnverfahren - geltend gemacht werden. Mittels eines europaweit einheitlichen Formulars kann der Gläubiger bei dem zuständigen Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen. Die Formulare sind in alle Amtssprachen der EU übersetzt.
Zwei neue EG-Verordnungen erleichtern die EU-weite Durchsetzung von Geldforderungen
Ist der Antrag nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl und übermittelt ihn dem Schuldner. Legt der Schuldner innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl für vollstreckbar; er steht dann einem Urteil gleich und kann ohne weitere Formalitäten zwangsweise durchgesetzt werden.
In Deutschland ist - mit Ausnahme arbeitsrechtlicher Ansprüche - das Amtsgericht Wedding in Berlin zuständig. Die Formulare und die zuständigen Gerichte in den anderen EU-Mitgliedstaaten für das Verfahren sind zukünftig über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar.
Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen:
http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm



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- Quelle: /red
- Erstellt am 13.12.2008 - 01:58Uhr | Zuletzt geändert am 13.12.2008 - 01:58Uhr
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