Das Grundwasser kommt - nicht

Senftenberg | Hoyerswerda. Seit einigen Wochen arbeiten die Horizontalfilterbrunnen in der Stadt Hoyerswerda zum Schutz vor dem wieder aufsteigenden Grundwasser.

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Grundwasserschild für Hoyerswerda arbeitet

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hat als ein Unternehmen des Bundes in den ostdeutschen Braunkohleländern die Aufgaben der Wiedernutzbarmachung entsprechend Bundesberggesetz für den nicht privatisierten Teil der Braunkohlenindustrie der ehemaligen DDR zu erfüllent. Das betrifft die bergmännischen Arbeiten zur Einstellung der Tagebaubetriebe und Veredlungsanlagen, zur Beseitigung von Gefahren aus der bergbaulichen Tätigkeit, die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche und die Vorbereitung für eine Nachnutzung auf der Grundlage von zugelassenen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplänen. Da in der Braunkohlenindustrie der DDR keine Rückstellungen für diese Tätigkeiten gebildet wurden, haben sich der Bund und die betroffenen Braunkohleländer im Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung ökologischer Altlasten vom 1. Dezember 1992 dazu verständigt, diese Aufwendungen zu finanzieren.

Da mit der Einstellung der Bergbaubetriebe auch die bergmännische Wasserhaltung beendet wurde und das Grundwasser seither wieder auf sein natürliches, vorbergbauliches Niveau steigt, entstehen mit dem Grundwasserwiederanstieg Probleme dort, wo in der Phase der Grundwasserabsenkung Gebäude und Infrastruktureinrichtungen errichtet und die historischen Grundwasserstände nicht beachtet wurden. Nach der Rechtsprechung tragen Grundeigentümer das Risiko sich wieder einstellender vorbergbaulicher Grundwasserstände als sog. Baugrundrisiko selbst, so dass eine Verantwortung der LMBV für eventuelle Vernässungsschäden ausscheidet.

Dessen ungeachtet haben sich der Bund und die Braunkohleländer mit der Aufstellung des Zweiten Ergänzenden Verwaltungsabkommens (VA III Braunkohlesanierung) unter Zurückstellung unterschiedlicher Rechtsstandpunkte und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für weitere Maßnahmen darauf verständigt, finanzielle Mittel für die Gefahrenabwehr infolge des Grundwasserwiederanstiegs ab dem Jahr 2003 bereitzustellen. Die LMBV ist hier nur Projektträger im Auftrag des Bundes und der Braunkohleländer, d.h. die LMBV hat auch keine Entscheidungsbefugnis bzw. Handlungsfreiräume darüber, welche Maßnahmen durchgeführt werden und mit welchen finanziellen Mitteln. Jede Maßnahme wird als Einzelfallentscheidung durch die Finanziers bewertet und genehmigt, bevor die LMBV die Planung und Realisierung durchführen kann.

Ein ganz besonderes Beispiel, welches aufgrund der Größe und der Komplexität auch im Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlerevier zzt. Einmaligkeitscharakter trägt, ist die angesprochene Horizontalfilterbrunnenanlage in der Stadt Hoyerswerda. Hier muss man wissen, dass es in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts durch die staatlichen Planungsbehörden in der DDR einen Beschluss gab, die Neustadt in Hoyerswerda auf einem Niveau unterhalb der historischen Grundwasserstände zu gründen, obwohl dieser Umstand bekannt war. Trotz Anpassung der Sanierungstechnologien im möglichen Rahmen in den umliegenden Tagebauen würden die Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs im Stadtgebiet so erhebliche Beeinflussung haben, dass mit Einzelmaßnahmen in den betroffenen Bereichen technisch und wirtschaftlich keine Lösung gefunden werden konnte. Deshalb wurde durch die Finanziers eine Entscheidung zur Errichtung dieser zentralen Grundwasserhaltungsanlage getroffen.

Insofern ist es also nicht ganz korrekt, wenn in Medien berichtet wird, dass die LMBV diese Anlage errichtet und finanziert hat, die LMBV ist hier lediglich Projektträger. Im Übrigen entstehen mit dem Bau und dem Betrieb einer solchen Anlage dauerhafte Betriebskosten, die künftig die Stadt Hoyerswerda zu tragen hat. Die LMBV hat keine gesetzliche Verpflichtung, diese Maßnahmen durchzuführen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf freiwilliger Basis durch den Bund und den Freistaat Sachsen über das Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 28.05.2008 - 21:36Uhr | Zuletzt geändert am 28.05.2008 - 21:36Uhr
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