Sonne scheint - Verwaltung wird aktiv

Görlitz-Zgorzelec. Es scheint, als erwache die Görlitzer Stadtverwaltung mit den ersten Sonnenstrahlen aus dem Winterschlaf. Obgleich der Amtsschimmel noch blinzelt sind bereits die Gewerbetreibenden der Stadt in den Fokus geraten. Das Thema heißt "Werbeaufsteller".

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Bescheid kostet 18 Euro

Zwar versteht die Stadtverwaltung durchaus, dasss die Gewerbetreibenden werben wollen - aber: Für Werbeaufsteller im öffentlichen Verkehrsraum bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis der Stadt Görlitz. Diese wird durch die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag und in der Regel nur für einen Werbeaufsteller/ Werbeelement pro Geschäft oder Firma erteilt. Diese Beschränkung ist notwendig, da sich durch die Häufung von Werbeanlagen "negative Auswirkungen auf das Stadtbild, aber auch auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung" ergeben können. Schließlich, so die Stadtverwaltung, sollen Gehwege ihrem ursprünglichen Zweck dienen und nicht zum Hindernisparcours für Fußgänger werden. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Interessen von Rollstuhlfahrern, von blinden und sehschwachen Personen sowie von Müttern und Vätern mit Kinderwagen.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet nun alle Geschäftsinhaber, ihre Werbeaufsteller/ Werbeelemente dahingehend zu prüfen, ob dafür eine gültige Genehmigung vorliegt und ob die darin enthaltenen Auflagen, insbesondere auch zum Standort, eingehalten werden. Nicht genehmigte Werbeanlagen sind - ebenso wie nicht genehmigte Warenauslagen oder ähnliche Einrichtungen - unverzüglich aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Dadurch lassen sich unangenehme Ordnungsmaßnahmen, wie Bußgelder, vermeiden. Zu beachten ist dabei auch, dass für ungenehmigte Sondernutzungen lt. Satzung ebenfalls Gebühren fällig werden. Damit ist die Sondernutzung aber keineswegs legalisiert. Der ungenehmigte Werbeaufsteller o. ä. muss stattdessen bis zu einer evtl. Genehmigung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden.

Die Sondernutzungsgebühren für Werbeaufsteller/ Werbeelemente betragen lt. Gebührenverzeichnis derzeit 25 Euro pro Stück und Jahr. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 18 Euro für die Erstellung des Bescheides.


Kommentar

"Die Straße dienet dem Verkehre!" - das wusste schon Bismarck, und das weiß auch die Görlizer Stadtverwaltung. Und sie hat recht damit.

Wild herumstehende Aufsteller sind besonders für sehschwache Passanten ein Unding, den Geschäftstrieb der Gewerbetreibenden in allen Ehren.

Ich häte da noch einen Neuerervorschlag. Wer so ein Werbedingsbums vor seinem Geschäft aufstellt, spendet jährlich noch zehn Euro an den Blinden- und Sehschwachenverband und den gleich Betrag an das Müttergenesungswerk. Im Gegenug verzichtet die Stdt auf ihre Gebühren, die sie - wofür eigentlich? - kassiert. Und der/die Gewerbetreibende wird verdonnert, Gehweg und Straße vor seinem Geschäft rein zu halten.

Schöner unsere Städte und Dörfer - macht alle mit!

Ihr Fritz Stänker

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  • Quelle: /FRS
  • Erstellt am 31.03.2008 - 21:55Uhr | Zuletzt geändert am 31.03.2008 - 22:12Uhr
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