Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
Berlin. Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft beschlossen und sich auf einen umfangreichen Katalog weiterer mittelstandsfreundlicher Entlastungsregelungen verständigt.
Mittelstandsfreundliche Entlastungen
Glos: "Unnötige Bürokratie ist ein Bremsklotz für jede wirtschaftliche Betätigung. Sie kostet Zeit und Geld und davon haben gerade kleine Unternehmen nichts zu verschenken. Mit dem Maßnahmenpaket, das wir heute beschlossen haben, beginnen wir jetzt die Bremsen zu lösen. Ein guter erster Schritt ist gemacht. Ich werde dafür eintreten, dass noch viele folgen."
Die steuerliche Buchführungspflichtgrenze soll von 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben werden, das führt zur Befreiung von etwa 150.000 Unternehmen von umfänglichen Buchführungspflichten. In der Statistik des Produzierenden Gewerbes sollen nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten erfasst werden. Damit werden 25.000 von bisher 48.000 Unternehmen nur noch einmal jährlich befragt. Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten wird auf Unternehmen reduziert, die mindestens 10 (bisher 5) mit Personendatenverarbeitung betraute Mitarbeiter beschäftigen. Zugleich wird auch Berufsgeheimnisträgern wie z.B. Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern gestattet, gegebenenfalls externe Datenschutzbeauftragte zu bestellen.
Mittelfristig werden spürbare Erleichterungen bei der Unternehmensgründung und -übertragung geschaffen, z.B. durch eine Novelle des GmbH-Gesetzes und eine Reform des Handels- und Unternehmensregisters. Im Umsatzsteuerrecht wird die Summe verdoppelt, ab der die Steuer nur auf tatsächlich vereinnahmte Rechnungsbeträge zu entrichten ist (sog. Ist-Besteuerungsgrenze). Der Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers sowie die herkömmliche Lohnsteuerkarte sollen entbehrlich werden. Darüber hinaus sollen zahlreiche abfallrechtliche Vorschriften gebündelt sowie das bislang zersplitterte Umweltrecht insgesamt vereinfacht und in einem neuartigen Umweltgesetzbuch zusammengeführt werden.
Glos weiter: "Gemessen an unserer Wirtschaftsleistung von gut 2,2 Billionen EURO spart jeder Bürokratieabbau im Gegenwert von nur einem Zehntel-Prozentpunkt des Inlandsprodukts unserer Wirtschaft bereits über zwei Milliarden EURO und schafft damit notwendige Freiräume für mehr Wachstum und Beschäftigung. Angesichts dieses enormen Potenzials liegt es auf der Hand, dass ich mich als Wirtschaftsminister für Bürokratieabbau und Deregulierung besonders stark mache. Dieses Vorhaben ist ein großes Konjunkturprogramm, das uns nicht viel kostet."
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn die Kosten bürokratischer Belastungen für ausgewählte Bereiche bereits ermittelt. Den Schlussbericht des Instituts kann unter
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/bestellservice,did=98240.html heruntergeladen werden.
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Wie kleine Unternehmen eine Cybersicherheitskultur aufbauen können
Görlitz, 8. November 2025. Cyberangriffe können jedes Unternehmen treffen – egal wie...
-
Teure Zeiten, neue Gewohnheiten: Wie Inflation den Konsum verändert
Görlitz, 31. Oktober 2025. Die anhaltende Teuerung der vergangenen Jahre hat das wirtschaftlich...
-
Zweite Phase des Breitbandausbaus im Landkreis Görlitz gestartet
Görlitz, 15. Oktober 2025. Mit der offiziellen Übergabe der finalen Landesbescheide zur Ko...
-
Fachkräfte mit Zukunft: So begeistert Görlitz junge Menschen für Technik
Görlitz, 12. Oktober 2025. Görlitz erlebt aktuell einen industriellen Wandel, der leise, a...
-
„Sport trifft Wirtschaft“ geht in zweite Runde
Görlitz, 10. Oktober 2025. Die Veranstaltung „Sport trifft Wirtschaft“ findet ...
- Quelle: /BMWA
- Erstellt am 25.04.2006 - 20:24Uhr | Zuletzt geändert am 25.04.2006 - 20:31Uhr
Seite drucken
