Gewerbemüllentsorgung: Richtlinien und Praxistipps für Unternehmen im Landkreis
Görlitz, 2. Juni 2023. Die richtige Entsorgung von Gewerbemüll ist besonders für regionale Betriebe von großer Bedeutung. Im Vergleich zum herkömmlichen Haushaltsmüll gibt es beim Gewerbemüll einige Besonderheiten, auf die es zu achten gilt. Um Unternehmen im Landkreis Görlitz bei der effektiven und umweltfreundlichen Entsorgung ihres Gewerbemülls zu unterstützen, werden im Folgenden die wichtigsten Aspekte der Gewerbemüllentsorgung beleuchtet.
Unterschiedlicher Bauschutt fällt besonders bei Abrissarbeiten an
Bild von Elsemargriet auf Pixabay
Verpflichtungen für Unternehmen und Trennung des Mülls am Entstehungsort
Unter dem Begriff "Gewerbemüll" werden alle Abfälle zusammengefasst, die in gewerblichen oder industriellen Betrieben anfallen. Dazu zählen unter anderem Papier, Kartonagen, Verpackungsmaterial, Holzabfälle, Kunststoffe, Metallabfälle, Glas und Elektroschrott. Es ist wichtig zu beachten, dass Gewerbemüll in großen Mengen anfallen kann und daher eine besondere Entsorgung erfordert. Zusätzlich müssen Betriebe auch Bau- und Abbruchabfälle separat behandeln. Hierbei werden zehn Abfallfraktionen unterschieden, darunter Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik.
Im Gegensatz zum Haushaltsmüll sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Gewerbemüll selbst zu entsorgen. Hierfür können sie eigene Entsorgungsanlagen betreiben oder den Müll von externen Entsorgungsunternehmen abholen lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Gewerbemüllentsorgung ist die Trennung der Abfälle nach vorgegebenen Kategorien. Durch die separate Sammlung in unterschiedlichen Behältern kann eine effiziente und umweltfreundliche Entsorgung gewährleistet werden. Zudem können durch die getrennte Entsorgung Kosten eingespart werden, da spezifische Abfallarten gezielt behandelt werden können.
Grundsätzlich sollte die Trennung des Gewerbemülls am Entstehungsort erfolgen, sei es im Betrieb oder direkt auf der Baustelle. Selbst wenn auf der Baustelle kein Platz für mehrere Container Gewerbeabfall vorhanden ist, entbindet dies nicht von der Verpflichtung zur Trennung des Mülls. In solchen Fällen können Handwerksbetriebe kleinere Mengen mitnehmen und im Betrieb in die entsprechenden Container geben, wie von der Beauftragten für Innovation und Technologie empfohlen.
Ausnahmen von der Trennungspflicht und Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Allerdings sieht die Gewerbeabfallverordnung Ausnahmen von der getrennten Sammlung vor. Unternehmen müssen Abfälle nicht trennen, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Beispiele hierfür sind begrenzter Platz für Container, untrennbar verbundene Materialien, zu geringe Abfallmengen oder hohe Verschmutzung. Wenn aus diesen Gründen der Abfall nicht getrennt gesammelt wird, müssen die Betriebe dokumentieren, warum die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine Ausnahme von der Dokumentationspflicht besteht bei Bau- und Abbruchabfällen, wenn weniger als zehn Kubikmeter Abfall anfallen.
Betriebe sollten die Regeln der Gewerbeabfallverordnung keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Die Verordnung legt genau fest, welche Sanktionen Unternehmen drohen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten. Im schlimmsten Fall können Strafen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, zum Beispiel wenn gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle nicht ordnungsgemäß gesammelt werden. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Dokumentation können Strafen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Planung und Organisation der Gewerbemüllentsorgung
Es ist von großer Bedeutung, die Entsorgung des Gewerbemülls im Voraus zu planen. Hierbei sollten die verschiedenen Abfallarten identifiziert und die entsprechenden Entsorgungsmethoden festgelegt werden. Bei der Zusammenarbeit mit einem externen Entsorgungsunternehmen ist es ratsam, im Vorfeld die angebotenen Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten zu klären. Des Weiteren ist die Trennung des Mülls in unterschiedliche Behälter entscheidend für eine effektive Entsorgung. Daher ist es wichtig, ausreichend Behälter zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu beschriften.
Die Reduzierung von Abfall ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer einfachen und kostengünstigen Entsorgung. Unternehmen sollten daher stets versuchen, Abfall im Allgemeinen zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung umweltfreundlicher Produkte oder recycelbarer Materialien erreicht werden, die nachhaltig für das Gewerbe sind.
Öffentliche Recyclinghöfe und Sonderabfälle
In vielen Städten gibt es öffentliche Recyclinghöfe, auf denen Gewerbemüll kostenlos oder zu geringen Kosten entsorgt werden kann. Um eine effiziente Entsorgung zu gewährleisten, ist es ratsam, im Voraus die Öffnungszeiten und die akzeptierten Abfallarten der Recyclinghöfe zu überprüfen. Gefährlicher Abfall wie Chemikalien, Batterien oder Medikamente darf nicht über den normalen Müll entsorgt werden. Hierfür existieren spezielle Entsorgungsmöglichkeiten, die regional unterschiedlich sein können. Es ist äußerst wichtig sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Müll umgehen, in den geltenden Vorschriften geschult sind, um eine korrekte Entsorgung zu gewährleisten.
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- Quelle: red
- Erstellt am 02.06.2023 - 10:58Uhr | Zuletzt geändert am 02.06.2023 - 14:12Uhr
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