Gründercoaching gestartet

Berlin. "Gründercoaching Deutschland", ein neues Förderprogramm des Bundes und der KfW Mittelstandsbank, kann ab sofort in Anspruch genommen werden. Junge Unternehmer können für den Einsatz eines geeigneten Unternehmensberaters einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro erhalten. Grundlage dieses neuen Förderangebotes ist die Verständigung von Bund und Ländern auf eine Arbeitsteilung bei der Beratungsförderung von Existenzgründern. Während die Länder ihre Förderangebote für den Beratereinsatz zukünftig auf die Vorgründungsphase fokussieren, konzentriert sich der Bund mit dem Gründercoaching Deutschland auf die ersten fünf Jahre nach der Gründung.

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Eigenanteil muss selbst getragen werden

"Es ist uns erstmals gelungen, ein einheitliches und aufeinander abgestimmtes Förderangebot von Bund und Ländern zu entwickeln. Und das zum Vorteil aller Beteiligten: Die Konditionen für die Gründer verbessern sich deutlich und die Abwicklung der Beratungsförderung wird gleichzeitig effizienter", kommentierte der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, das neue Förderinstrument.

Jetzt solle der Gründungsprozess noch weiter vereinfacht werden und als selbstverständliche und attraktive Alternative zur abhängigen Beschäftigung herausgestellt werden. Die deutsche Wirtschaft brauche qualifizierte Unternehmensgründungen als Triebfeder für mehr Arbeitsplätze und Investitionen im Mittelstand.

Das Gründercoaching Deutschland wird von der KfW Mittelstandsbank (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über regionale Anlaufstellen angeboten. Im Rahmen dieses Programms - für das bis 2013 knapp 260 Mio. Euro zur Verfügung stehen - werden Beratungskostenzuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt. Der Sprung in die Selbständigkeit werde vereinfacht, eine vernünftige Beratung erleichtert und damit die Wachstums- und Innovationskräfte des Mittelstandes gestärkt.

Über das Programm können sich Gründer bis zum fünften Jahr nach der Gründung Beratungskosten bezuschussen lassen. Förderfähig sind Coaching und Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens wie z.B. Marketing oder Buchhaltung. "Mit dem Gründercoaching Deutschland unterstützen wir Gründerinnen und Gründer bei ihren Fragen rund um ihre Selbständigkeit. Unserer Erfahrung nach ist die richtige Beratung nicht nur für den mittelfristigen Erfolg eines Unternehmens von Bedeutung, sie ist oft auch sehr hilfreich, wenn es darum geht eine passende Finanzierung zu erhalten.", sagte Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Der anteilige Zuschuss an den Beratungskosten beträgt in den neuen Bundesländern 75% und in den alten Bundesländern und Berlin 50% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage in Höhe von 6.000 Euro.

Anträge sind vor Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die von den Bundesländern ausgewählten Regionalpartner, wie z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördereinrichtungen u.a. zu stellen.


Informationen und Regionalpartner:
http://www.gruender-coaching-deutschland.de
oder telefonisch unter der Servicenummer 01801/241124 der KfW.


Antragsformulare:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beratungsangebot/Beratungsfoerderung/Junge_Unternehmen_-_Arbeitstitel/Gruendercoaching/Formulare.jsp


Kommentar:

Es scheint, als sei ein gewisser Peter Hartz wieder auferstanden: Ein unbefriedigender Zustand wurde verschlimmbessert.

Bisher lief die Sache in Sachsen so: Wer aus dem Arbeitslosengeld 1 gründete, konnte sich für ein Jahr einen Berater an die Seite holen, meist für 10 bis 20 Stunden, dessen Kosten von der Arbeitsagentur, unterstützt vom Europäischen Sozialfonds, getragen wurden. Zuzahlungen hatte der Gründer nicht zu leisten. Wer aus dem Arbeitslosengeld 2 oder ganz ohne Leistungsbezug gründete, dem Stand das für Jungunternehmer attraktive Programm nicht zur Verfügung.

Jetzt ist alles anders. Offenbar kann jeder Gründer das Gründercoaching nutzen, muss aber jeweils 25 Prozent der Kosten (im Osten) selbst tragen - was praktisch die Hartzvierer und andere finanziell klamme Gründer aus dem Programm hinauskatapultiert. Bei max. zuwendungsfähigen 800 Euro pro Tagwerk zu acht Stunden liegt der Eigenanteil des Gründers pro Tag bei 200 Euro. Aber aufpassen: Die Wirtschafts-Boom-Regionen im Osten werden behandelt wie der Westen, da gibt es nur 50 Prozent Zuschuss.

Richtig ist allerdings, das muss fairerweise gesagt werden, dass für eine empfangene Leistung auch selbst etwas bezahlt werden sollte,

meint Ihr Fritz Stänker

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 01.11.2007 - 19:43Uhr | Zuletzt geändert am 01.11.2007 - 22:01Uhr
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