Handwerker hätten das Nachsehen
Berlin. Am 5. September 2007 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Damit soll der Schutz vor Kontopfändungen vereinfacht werden. Allerdings hätten Handwerker und weitere Gläubiger damit gegebenenfalls noch mehr Schwierigkeiten, ihre Leistungen bezahlt zu bekommen und bei Schuldnern an das ihnen zustehende Geld zu gelangen.
Machen Sie ruhig Schulden - der Schuldnerschutz soll weiter verbessert werden
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Guthaben auf bestimmten Konten künftig automatisch in demselben Umfang dem Vollstreckungszugriff des Gläubigers entzogen sind wie Arbeitseinkommen. Die Pfändungsschutzbestimmungen für Arbeitseinkommen berücksichtigen jedoch in beträchtlicher Höhe Zuschläge - so gennnte Arbeitsanreize - und Fahrtkosten für Erwerbstätige. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung spielt es aber keine Rolle, ob das Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen stammt. Dies würde dazu führen, dass der Gläubiger auch demjenigen Schuldner Beträge für Fahrtkosten belassen muss, der gar nicht arbeitet.
"Betroffen von dieser Schlechterstellung der Gläubiger sind in der Praxis häufig Handwerker, die für den Schuldner Leistungen erbracht haben. Sie bleiben am Ende auf ihren offenen Rechnungen sitzen, weil sie beim Schuldner wegen der Ausweitung des Pfändungsschutzes nichts vollstrecken können?, erklärte Sachsens Jusitizminister Mackenroth. Es reiche nicht aus, die veralteten, komplizierten und uneffizienten Regelungen zu den Pfändungsschutzrechten nur punktuell reparieren zu wollen. Das gesamte System bedürfe der Überarbeitung, wobei den berechtigten Interessen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger gleichermaßen Rechnung zu tragen sei.
Deshalb hat die Justizministerkonferenz im Herbst vergangenen Jahres auf Vorschlag Sachsens und Nordrhein-Westfalens die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts" beauftragt, Lösungsvorschläge für eine Harmonisierung und Vereinfachung insbesondere im Bereich der Pfändungsschutzbestimmungen zu erarbeiten. Mackenroth verlangt jetzt, dass diese Vorschläge erst einmal abgewartet werden: "Bis dahin sollte sich die Neuregelung des Kontopfändungsschutzes auf ein notwendiges Mindestmaß beschränken." Man könne derzeit allenfalls überlegen, ob bei einer Kontopfändung ein Basisbetrag automatisch pfändungsfrei gestellt wird, der dann aber deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen liegen müsste. Nur so könnten auch bei einer vorläufigen Regelung die berechtigten Interessen der sächsischen Gläubiger hinreichend gewahrt werden.


-
Gründen in der Region Görlitz – Chancen für Start-ups und junge Unternehmer
Görlitz, 8. September 2025. Görlitz ist eine Stadt mit Geschichte und Charakter. Doch nebe...
-
Vorschläge für Oberlausitzer Unternehmerpreis 2025 einreichen
Görlitz, 30. August 2025. Unternehmen können ab sofort für den Oberlausitzer Unterneh...
-
Unternehmen in der Pleite: Handlungsmöglichkeiten für alle Betroffenen
Görlitz, 28. August 2025. Eine Firmeninsolvenz löst nicht nur bei den Verantwortlichen des...
-
Chancen und Herausforderungen der digitalen Gestaltung für die Arbeitswelt
Görlitz, 20. August 2025. Digitale Medien prägen heutzutage fast jeden Bereich des Lebens....
-
Fachkräftebörse beim Altstadtfest Görlitz
Görlitz, 18. August 2025. Die Fachkräftebörse im Rathaus bietet am Samstag, den 30. A...
- Quelle: /red
- Erstellt am 06.09.2007 - 08:27Uhr | Zuletzt geändert am 06.09.2007 - 08:35Uhr
Seite drucken