Verkaufsstände auf der unteren Elisabethstraße in Görlitz
Görlitz, 3. April 2020. Entsprechen der seit April geltenden Bestimmungen will die Stadtverwaltung Görlitz die Aufstellung mobiler Verkaufsstände für Lebensmittel und selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf ab kommendem Dienstag auf dem unteren Elisabethplatz organisieren.
Mit der Naschallee hat Görlitz auf der unteren Elisabethstraße gute Erfahrungen gemacht – allerdings wird nun sicherlich auf weniger Trubel geachtet
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
Keine Sondernutzungsgebühr
Vor allerm sollen dadurch regionale Produzenten und Direktvermarkter eine Verkaufsmöglichkeit erhalten. Oberbürgermeister Octavian Ursu: "Es ist uns als Stadtverwaltung wichtig, den regionalen Erzeugern den Verkauf ihrer Produkte und den Görlitzerinnen und Görlitzern den Kauf von Frischeprodukten aus der Region zu ermöglichen." Allerdings werden – um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus möglichst gering zu halten – nur wenige Anbieter zeitgleich vor Ort sein und sie sollen tageweise wechseln.
Die Stadtverwaltung hat ihr Angebot gezielt lokalen Händlern, die schon bisher mit ihren mobilen Verkaufsständen in Görlitz auf dem Wochenmarkt vertreten waren, unterbreitet und einige haben bereits Interesse bekundet. Aktuell gibt es noch Absprachen und Planungen, um die in der zugrundeliegenden Allgemeinverfügung aufgeführten Auflagen einhalten zu können, etwa die Einhaltung eines Mindestabstandes der Besucher an den Ständen von mindestens zwei Metern. Darüber hinaus müssen Hygienevorschriften entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts eingehalten werden.
Warum nicht auf dem Wochenmarkt?
Die Stadt Görlitz weicht auf die untere Elisabethstraße aus, um rechtliche Interessenskonflikte und Haftungsrisiken auf der für den Wochenmarkt genutzten, in Pacht gegebenen Fläche auf der oberen Elisabethstraße zu vermeiden. Für die Aufstellung der mobilen Verkaufsstände auf der unteren Elisabethstraße bietet die Stadt eine Sondernutzungsgenehmigung an. Aufgrund der derzeit schwierigen Situation wird lediglich die rechtlich zwingende Bearbeitungsgebühr erhoben und auf die Sondernutzungsgebühr verzichtet. Voraussetzung für den Verkauf ist die Einhaltung der Hygieneauflagen.Woanders:



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- Erstellt am 03.04.2020 - 15:26Uhr | Zuletzt geändert am 03.04.2020 - 15:38Uhr
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