"Kleine GmbH" kommt
Berlin. Das MoMiG, das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, hat am 6. Juli 2007 den Bundesrat passiert. "Mo" steht für Modernisierung: Sie soll die GmbH durch erleichterte Unternehmensgründungen fit machen für den internationalen Wettbewerb der Gesellschaften. "Mi" steht für Missbrauchsbekämpfung: Zum Schutz der Gläubiger wird die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener und zahlungsunfähiger Gesellschaften bekämpft. Ein Zahlungsverbot für Gesellschafter soll bei Ausplünderungen missbräuchliche Firmenbestattungen verhindern.
Sächsische Reformanliegen bei der GmbH-Novelle durchgesetzt
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth klopft dem Freistaat auf die Schultern: "Den Anstoß zur GmbH-Novelle hat Sachsen im Jahr 2002 gegeben. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt wichtige Reformbestrebungen Sachsens." Mackenroth sagte, ihm lägen "die Interessen unserer mittelständischen Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen dabei besonders am Herzen." So habe sich das Anliegen durchgesetzt, die Gründung der GmbH von der gewerberechtlichen Erlaubnis abzukoppeln. Das sei ein wesentlicher Schritt zum Bürokratieabbau und beschleunige die Gründung einer GmbH.
Unternehmen sollen künftig einfacher, schneller und billiger gegründet werden können. Die Novelle sieht deshalb geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals für die GmbH vor.
Ohne Mindeststammkapital sollen Unternehmensgründungen in der Form der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft möglich sein, die dann zur GmbH erstarken kann. Das macht für viele Unternehmensgründer ein Ausweichen in die britische Limited entbehrlich.
Mackenroth weiter: "Gesellschafter können schon mit wenigen Euro in der Unternehmergesellschaft loslegen. Dazu habe ich den Vorschlag der Notare, auch der Sächsischen Notarkammer, aufgegriffen, ein vereinfachtes Gründungsverfahren mit beachtlichen Gebührenermäßigungen einzuführen. Die Unternehmergesellschaft wird damit zur ersten Adresse für Unternehmensgründer und Kleinunternehmer. " Die "kleine" Wirtschaft müsse ihre Heimat im deutschen Recht finden.
Kommentar:
Endlich zeigt sich ein Weg der verhindert, dass Unternehmer scharenweise zur britischen Rechtsform der Limited (Ltd.) getrieben werden. Etliche Beratungs- und Serviceunternehmen haben damit ihr Schäfchen ins trockene gebracht. Und ob die als Limited firmierenden Unternehmer tatsächlich wissen, ob und wie weit im Einzelfalle eine Haftungsfreistellung greift, darf dahingestellt bleiben. Genau so dahingestellt wie die Frage nach der Kenntnis weiterer Haftungsrisiken, die der Betrieb einer Limited mit sich bringt.
Deutlich muss aber auch gesagt werden, dass haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften immer auch etwas von einer Mogelpackung an sich haben: Jemand will sich für seine Teilnahme an der Wirtschaft der Haftung entziehen und ggf. Gläubiger mit berechtigten Ansprüchen leer ausgehen lassen. Das Stammkapital der GmbH nach dem deutschen GmbH-Gesetz von 1896 - weltweit ein Vorbild und kopiert - bot zumindest eine kleine Sicherheit, die nach dem MoMiG noch verbessert wird.
Die Haftung gegenüber Kreditgebern lässt sich durch haftungsbeschränkte Rechtsformen gewöhnlich nicht ausschließen - jeder Geldgeber wird schließlich auf eine persönliche Haftung bestehen.
Aber alles, was den Zugang zur Wirtschaft ertleichtert, soll willkommen sein,
meint Ihr Fritz Stänker


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- Quelle: /FRS
- Erstellt am 06.07.2007 - 22:11Uhr | Zuletzt geändert am 06.07.2007 - 23:18Uhr
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